Achtung beim Impressum und Datenschutz

Durch die Umbenennung von zwei Gesetzen ergeben sich für das Impressum und die Datenschutzerklärung Anpassungen.
Das Telemediengesetz (TMG) wurde am 14. Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Dieses soll den Digital Services Act der EU ergänzen.
Die Impressumspflicht nach § 5 TMG ist nun in § 5 DDG zu finden. Inhaltlich hat sich dort jedoch nichts Wesentliches geändert, die „Telemedien“ werden nun als „digitale Dienste“ bezeichnet.
Diejenigen Unternehmen, die auf ihrer Homepage im Impressum auf das TMG hinweisen, müssen anstelle auf das TMG nun auf das DDG verweisen. Eine Pflicht die konkrete Norm zu nennen, besteht allerdings nicht.
Außerdem wurde das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) umbenannt. Auch in diesem Gesetz wurde nur die Bezeichnung „Telemedien“ in „digitale Dienste“ geändert. Sollte in der Datenschutzerklärung oder im Rahmen eines Cookie-Management-Systems bislang § 25 TTDSG als Rechtsgrundlage genannt sein, ist dies nun in § 25 TDDDG zu ändern.