International
12. Sanktionspaket gegen Russland
Die EU-Staaten haben sich am 18.12.2023 auf ein zwölftes Sanktionspaket gegen Russland geeinigt, welches neben weiteren Ein- und Ausfuhrverboten, insbesondere darauf abzielt, Umgehungen bestehender Sanktionen zu verhindern.
EU-Exporteure werden so nun verpflichtet, die Wiederausfuhr bestimmter sensibler Güter und Technologien nach Russland vertraglich zu untersagen.
Inhalte des Sanktions-Paketes im Überblick:
EU-Exporteure werden so nun verpflichtet, die Wiederausfuhr bestimmter sensibler Güter und Technologien nach Russland vertraglich zu untersagen.
Inhalte des Sanktions-Paketes im Überblick:
- Erweiterung der Sanktionsliste und Einfrieren der Vermögenswerte von weiteren 140 natürlichen und juristischen Personen
- Neue Ein- und Ausfuhrverbote, wie etwa das Verbot der Ausfuhr russischer Diamanten nach Europa
- Stärkung der Überwachung von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze
- Verstärkte Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten
- Harte Maßnahmen gegen Unternehmen aus Dritt-Staaten, welche Sanktionen umgehen
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission sowie in folgendem FAQ.
05.02.2024