International

12. Sanktionspaket gegen Russland

Die EU-Staaten haben sich am 18.12.2023 auf ein zwölftes Sanktionspaket gegen Russland geeinigt, welches neben weiteren Ein- und Ausfuhrverboten, insbesondere darauf abzielt, Umgehungen bestehender Sanktionen zu verhindern.

EU-Exporteure werden so nun verpflichtet, die Wiederausfuhr bestimmter sensibler Güter und Technologien nach Russland vertraglich zu untersagen.

Inhalte des Sanktions-Paketes im Überblick:
  • Erweiterung der Sanktionsliste und Einfrieren der Vermögenswerte von weiteren 140 natürlichen und juristischen Personen
  • Neue Ein- und Ausfuhrverbote, wie etwa das Verbot der Ausfuhr russischer Diamanten nach Europa
  • Stärkung der Überwachung von Tankschiffen zur Umgehung der Ölpreisobergrenze
  • Verstärkte Pflichten im Zusammenhang mit dem Aufspüren von Vermögenswerten
  • Harte Maßnahmen gegen Unternehmen aus Dritt-Staaten, welche Sanktionen umgehen
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der EU-Kommission sowie in folgendem FAQ.

05.02.2024