Berufliche Integration von Geflüchteten

Als Folge der Russland-Ukraine-Krise haben viele Menschen ihre Heimat verlassen und suchen Schutz und Aufenthaltsmöglichkeiten im Westen.

Gute Aufenthalts- und Beschäftigungsperspektiven

Die Checkliste des NETZWERKs Unternehmen integrieren Flüchtlinge stellt Arbeitgeber*innen praktische Informationen zur Verfügung, wie die Anstellung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgreich gelingen kann. Neben Informationen zu Sozialversicherung, Krankenversicherung und der Eröffnung eines Bankkontos, gibt sie auch Tipps an die Hand, wie die neuen Mitarbeiter*innen ganz praktisch beim Ankommen in Deutschland unterstützt werden können.
Menschen, die aufgrund des russischen Krieges aus der Ukraine geflüchtet sind, wird in Deutschland vorübergehender Schutz gewährt. Bereits mit dem vorläufigen Dokument über das Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz, einer sogenannten Fiktionsbescheinigung, können Arbeitgeber*innen Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen. Die Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde und später die Aufenthaltserlaubnis müssen dabei mit dem Eintrag „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ versehen sein. Sollten Personen noch vom visumsfreien Aufenthalt profitieren, gilt ein Arbeitsverbot.
Die Checkliste stellt Arbeitgeber*innen praktische Tipps und Informationen zur Verfügung, wie die Anstellung von Geflüchteten aus der Ukraine erfolgreich gelingen kann. Neben Informationen zu Sozialversicherung, Krankenversicherung und der Eröffnung eines Bankkontos, gibt sie auch Tipps an die Hand, wie die neuen Mitarbeiter*innen ganz praktisch beim Ankommen in Deutschland unterstützt werden können.
Weitere Informationen rund um das Thema „Geflüchtete aus der Ukraine“ finden Sie im FAQ des NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge.
Hier geht’s zum neuen Infopapier zum Arbeitsmarktzugang bei vorübergehendem Schutz.
In den letzten Jahren haben sich bereits viele Betriebe im "NETZWERK Unternehmen integrieren Flüchtlinge" für die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Fluchthintergrund eingesetzt und wertvolles Wissen im Umgang mit bürokratischen und sprachlichen Hürden gesammelt. Das Netzwerk unterstützt dieses Engagement mit Informationen zu rechtlichen Rahmenbedingungen und fördert den Wissenstransfer durch gezielte Vernetzung und auf Veranstaltungen. Auch in der aktuellen Situation informiert es über Hilfsmöglichkeiten und aktuelle rechtliche Entwicklungen auf seiner Website unter der Adresse www.nuif.de. Weitere Infos bietet Ihnen auch die Seite #WirtschaftHilft.
Ansprechpartnerin:
Sandra von Heine
02331 390-279
von.heine@hagen.ihk.de

Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine

Viele aus der Ukraine geflüchtete Personen haben Fragen, was für sie als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Arbeitsaufnahme in Deutschland zu beachten ist. Aber auch Fragen zu wichtigen Themen wie Aufenthalt, Wohnen und finanzieller Unterstützung, oder auch Kinderbetreuung und Schulbesuch. Die Bundesagentur für Arbeit hat dafür eine gute Übersichtsseite erstellt, die in deutscher, englischer, russischer und ukrainischer Sprache zur Verfügung steht. Die Bundesagentur für Arbeit bietet außerdem telefonische Beratungen auf Ukrainisch oder Russisch an.

Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen

Die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen (SIHK) bietet aus der Ukraine geflüchteten Menschen eine kostenlose Beratung zu ihren Berufserfahrungen an. Das Ergebnis der Erstberatung wird von den Beraterinnen und Beratern der SIHK schriftlich in einem dafür neu entwickelten Dokument vermerkt und den Ratsuchenden ausgehändigt. Damit soll den Fachkräften die gezielte Stellenbewerbung in der Region erleichtert werden. Das Erstberatungsergebnis kann Unternehmen eine Hilfestellung im Einstellungsprozess geben und auch die Vermittlungsaktivitäten der Arbeitsagenturen/Jobcenter unterstützen. Auf Wunsch kann in einem nächsten Schritt ein weiterer Termin zur individuellen Anerkennungsberatung mit der SIHK vereinbart werden, um einen Antrag für ein formales Anerkennungsverfahren zu stellen. Hierbei prüft IHK FOSA, das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher Industrie- und Handelskammern, inwieweit eine im Ausland erworbene Berufsqualifikation mit dem entsprechenden deutschen Berufsabschluss als gleichwertig eingestuft werden kann. Ukrainische Fachkräfte können sich für eine Erstberatung durch die SIHK an Herrn Abdullah Kabadayi, Telefon 02331 390 268, kabadayi@hagen.ihk.de wenden.
Ansprechpartner:
Abdullah Kabadayi
02331 390-268
kabadayi@hagen.ihk.de
10. Mai 2022