Umweltgerechte Produktgestaltung

Ökodesign

Mit der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG wurde in der EU das Konzept der umweltgerechten Gestaltung (Eco-Design oder Ökodesign) von Produkten eingeführt. In produktspezifischen Verordnungen sind verbindliche Mindestanforderungen an das umweltgerechte Produktdesign bestimmter Produktgruppen festgelegt.
Neue Ökodesign-Rahmenverordnung
Der Verordnungsvorschlag COM/2022/142 sieht einen neuen Rechtsrahmen für nachhaltige Produkte vor. Mit einer neuen Verordnung zum Ökodesign für nachhaltige Produkte (Ecodesign for sustainable products regulation – ESPR) soll die bestehende Ökodesign-Richtlinie abgelöst werden. Zukünftig sollen alle physischen Produkte, inklusive Komponenten (beispielsweise Grundstoffe) und Zwischenprodukte, einbezogen sein. Ausgenommen werden nur noch Lebens- und Futtermittel sowie medizinische Produkte, lebende Tiere und Pflanzen.
In delegierten Rechtsakten werden die wesentlichen Ressourcenschutzanforderungen festgestellt, wie Haltbarkeit, Wiederverwendung, Reparierbarkeit, Einsatz von Rezyklaten, Recycling sowie der CO2- und Umweltfußabdruck. Einbezogen werden soll dabei der ganze Lebenszyklus eines Produkts. Welche Produkte prioritär geregelt werden sollen, wird die Kommission mit Hilfe eines Arbeitsplans festlegen.
Digitaler Produktpass (DPP)
Ein wesentliches, neues Instrument der ESPR ist der Digitale Produktpass (DPP). Alle Produkte, für die es zukünftig Ökodesign-Anforderungen geben wird, sollen einen digitalen Produktpass tragen müssen. Darüber hinaus sollen Ökodesign-Labels (als Ergänzung zum bestehenden Energielabel) mit zum Beispiel einem Reparierbarkeit-Score eingeführt werden können.
Außerdem sieht der Verordnungsvorschlag Anforderungen zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung und zum Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren vor.
08.08.2023