Inklusion - Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA)
Gemeinsam stark für die Region – ganz in diesem Sinne lohnt sich ein Blick auf die Chancen und Möglichkeiten, die Ihnen durch die Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung geboten werden.
Der Gesetzgeber möchte Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei der Umsetzung von Inklusion von Menschen mit Behinderung in Betrieben fördern (§ 185a SGB IX). Dazu wurde bei der SIHK zu Hagen eine Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) eingerichtet.
Wir informieren Sie…
- zur Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung
- zur Sicherung von Arbeitsplätzen und beruflicher Wiedereingliederung
- zu rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. besonderer Kündigungsschutz) und Leistungsbedingungen
Wir beraten Sie individuell…
- zur Analyse Ihres betrieblichen Bedarfes, Ihrer Voraussetzungen und Erfahrungen
- zur Entwicklung neuer Perspektiven und inklusiver Beschäftigungsmöglichkeiten
- zur Entwicklung guter Lösungswege für Beschäftigte mit behinderungsspezifischen Fragestellungen
- zu Recruitingmaßnahmen von geeigneten Bewerber*innen
Wir unterstützen Sie…
- bei der Kontaktaufnahme zu allen erforderlichen Stellen für die Umsetzung von Inklusion in Ihrem Betrieb
- bei der Antragstellung für finanzielle Leistungen und konkrete Hilfen für die besonderen Bedarfe von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben
Wir halten für Sie ein umfangreiches Netzwerk bereit und arbeiten eng mit allen Akteuren der beruflichen Rehabilitation zusammen, wie z. B. Ihrer regionalen Agentur für Arbeit, dem Jobcenter und der Deutschen Rentenversicherung. Wir klären, wer für Ihre Anliegen zuständig ist und unterstützen Sie als Arbeitgeber auf Wunsch bis zur Unterschrift der erforderlichen Anträge.
Die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber (EAA) in Westfalen-Lippe ist im Auftrag des LWL-Inklusionsamt Arbeit tätig.