Begabtenförderung - Weiterbildungsstipendium

Bereits seit 1991 gibt es das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Es hat in dieser Zeit seines Bestehens dazu beigetragen, dem Ziel der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung ein gutes Stück näherzukommen.
Begabte junge Menschen gibt es nicht nur im Gymnasium und an der Hochschule, es gibt sie auch in Betrieben, Krankenhäusern, Praxen und Verwaltungen. Die besondere Leistung in der Berufspraxis ist ebenso wichtig wie die in wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit, sie verdient ebenso Anerkennung und Förderung. Das Programm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ fördert begabte junge Fachkräfte, die sich in ihrem Beruf durch Weiterbildung qualifizieren wollen.

Das Förderprogramm in Stichworten:
Gefördert werden können qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die bei Aufnahme in der Förderung jünger als 25 Jahre sind. Die Qualifizierung wird nachgewiesen durch:
  • das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
  • oder durch Platz 1–3 bei einem
    überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • oder durch begründeten Vorschlag des Betriebes
    oder der Berufsschule.

Sofern Sie die Berufsabschlussprüfung bei der SIHK mit mind. 87 Punkten abgeschlossen haben, werden Sie im Frühjahr bzw. im Herbst des Jahres automatisch von uns angeschrieben! Bitte beachten Sie, dass das jährliche Auswahlverfahren immer im Herbst des jeweiligen Jahres vorgenommen wird (egal, ob Sie die Prüfung im Winter oder im Sommer abgelegt haben). Neuaufnahmen erfolgen immer zum 1. Januar des Folgejahres.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau)
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (z. B. Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement)
  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über drei Jahre hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 EUR für die Finanzierung berufsbegleitender Weiterbildung gezahlt werden, in drei Jahren insgesamt bis zu 8.700 EUR. Die Stipendiatin/der Stipendiat trägt einen Eigenanteil von 10 Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme.

Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.

Informationsmaterial
Nähere Informationen finden Sie im Flyer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 801 KB) und auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen rund um das Thema Begabtenförderung zur Verfügung.

Hier finden Sie die FAQS der Berufsausbildung.

03.01.2023