FAQs der Berufsausbildung
2. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG („Meister- bzw. Weiterbildungs-BAföG“)
3. Aufstiegsstipendium für beruflich Begabte
Gibt es Förderungen/Stipendien für berufliche Weiterbildung?
Es gibt verschiedene Förderprogramme der beruflichen Weiterbildung:
1. Begabtenförderung berufliche Bildung (Stipendium zur persönlichen Weiterbildung)
Prüfungsteilnehmer die Ihre Abschlussprüfung mit sehr guten oder guten Leistungen bestanden haben, können einen Antrag auf Förderung stellen.
Hinweis:
Studenten und Hochschulabsolventen können über dieses Stipendium nicht gefördert werden!
Studenten und Hochschulabsolventen können über dieses Stipendium nicht gefördert werden!
Folgende Voraussetzungen für einen Antrag müssen vorliegen:
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Ausbildungsabschlussprüfung mit sehr guten Leistungen (mind. 87 Punkte / Note 1,0 – 1,9) oder guten Leistungen mit mindestens zwölfmonatiger anschließender Berufspraxis sowie einen begründeten Firmenvorschlag. Alter unter 25 Jahre zum Aufnahmestichtag oder unter 27 Jahre bei Nachweis von bis zu 24 Monaten anerkannter Ausfallzeiten (z. B. Wehr- und Zivildienstpflicht, Mutterschaft, Erziehungszeiten, freiwilliges soziales Jahr). |
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Die Aufnahme in die Begabtenförderung erfolgt einmal jährlich (zum 01.01.). Sofern Sie die Berufsabschlussprüfung bei der SIHK mit mind. 87 Punkten abgeschlossen haben, werden Sie Mitte des Jahres automatisch von uns angeschrieben. |
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Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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Fördermöglichkeiten:
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Die Förderung erfolgt in Zuwendungen von insgesamt bis zu 8.700 EURO in maximal drei Kalenderjahren, jeweils auf Antrag.
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Förderungen sind möglich für berufsfachliche Weiterbildungen (je nach Berufstätigkeit, Branche) berufsübergreifende Weiterbildungen (z.B. EDV, Fremdsprachen, Rhetorik, Managementtechniken) Aufstiegsfortbildungen (z.B. Fachwirt, Fachkaufmann, Industriemeister, Techniker, Betriebswirt).
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Förderer: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zuständige Stelle: SIHK zu Hagen bzw. Kammer, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war.
Zuständige Stelle: SIHK zu Hagen bzw. Kammer, bei der das Ausbildungsverhältnis eingetragen war.
Weitere Informationen: www.begabtenfoerderung.de.
2. Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz AFBG („Meister- bzw. Weiterbildungs-BAföG“)
Gefördert werden Fachkräfte in Handwerk, Handel und Industrie ohne Altersgrenze oder Leistungsnachweise, die Aufstiegsfortbildungen bis zur Meister- bzw. IHK-Betriebswirt-Ebene anstreben.
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Die Förderung wird gewährt als gering verzinstes Darlehen (mindestens 75 Prozent) und Zuwendungen (bis zu 35 Prozent) für die Maßnahme, sowie bei Vollzeit auch für Unterhalt/Miete; Rückzahlungsbeginn ist nach Ende der Maßnahme innerhalb von zehn Jahren. Bei Selbständigkeit und Schaffung mindestens zweier Arbeitsplätze kann der Darlehens-Teil nachträglich noch in eine Zuwendung umgewandelt werden. |
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Gefördert werden Aufstiegsfortbildungen bis zur Meister- bzw. IHK-Betriebswirt-Ebene, die eine entsprechende Erstausbildung voraussetzen.
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Hinweis:
Studiengänge an Hochschulen und Universitäten sind von der Förderung ausgeschlossen.
Studiengänge an Hochschulen und Universitäten sind von der Förderung ausgeschlossen.
3. Aufstiegsstipendium für beruflich Begabte
Der Anteil beruflich Qualifizierter ohne Abitur im Hochschulbereich beträgt bundesweit nur 1 Prozent. Seit dem 28. Juli 2008 haben beruflich besonders begabte und motivierte Erwachsene die Möglichkeit, ein Aufstiegsstipendium für ein Studium in Vollzeit oder berufsbegleitend zu beantragen. Das Aufstiegsstipendium soll einen zusätzlichen Anreiz für die Aufnahme eines Studiums geben.
Gefördert werden können Frauen und Männer, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen. "Besonders erfolgreich" heißt:
- eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mindestens mit der Durchschnittsnote 1,9 beziehungsweise mit mindestens 87 Punkten oder
- eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, besteht die Möglichkeit, durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes die besondere Begabung zu belegen.
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15.07.2022