Muss ich am Tag vor meiner Prüfung arbeiten?
Durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes haben auch volljährige Azubis das Recht am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung freigestellt zu werden.
Dies bedeutet, dass Auszubildende - egal ob minderjährig oder volljährig - ab sofort am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung frei bekommen müssen.
Auszubildende müssen dafür nicht extra Urlaub nehmen. Dies wird im § 15 Abs. 5 des Berufsbildungsgesetzes geregelt. Trotz Freistellung ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet die Ausbildungsvergütung für diesen Tag zu zahlen.
Die Freistellungspflicht gilt nur für den Vortag vor der schriftlichen Prüfung der Abschlussprüfung!
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06.12.2023