Berufsbildungsgesetz (BBiG)
- Ab wann gelten die Regeln und für wen?
- Mindestausbildungsvergütung
- Für wen gilt die Mindestausbildungsvergütung?
- Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung?
- Freistellung von Azubis für die Berufsschule
- Betriebe müssen auch Fachliteratur zahlen (gilt nicht für Schulbücher)
- Teilzeitausbildung
- Neue Abschlussbezeichnungen in der Höheren Berufsbildung
Ab wann gelten die Regeln und für wen?
Mindestausbildungsvergütung
Für wen gilt die Mindestausbildungsvergütung?
Die tarifliche Ausbildungsvergütung für das 1. Lehrjahr beträgt 1.000 Euro. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, darf er maximal 20 % weniger Ausbildungsvergütung zahlen. Er muss also mindestens 800 Euro Vergütung zahlen und kann sich nicht auf die niedrigere Mindestvergütung berufen.
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung?
Ausbildungs- beginn |
1. Ausbildungs- jahr |
2. Ausbildungs- jahr (+18 % im Vergleich zum 1. Jahr) |
3. Ausbildungs- jahr (+35 % im Vergleich zum 1. Jahr) |
4. Ausbildungs- jahr (+40 % im Vergleich zum 1. Jahr) |
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2020 | 515 Euro | 608 Euro | 695 Euro | 721 Euro |
2021 | 550 Euro | 649 Euro | 743 Euro | 770 Euro |
2022 | 585 Euro | 690 Euro | 790 Euro | 819 Euro |
2023 | 620 Euro | 732 Euro | 837 Euro | 868 Euro |
Freistellung von Azubis für die Berufsschule
Beschäftigung vor Berufsschulbeginn
Beschäftigung nach Berufsschulende
Die betriebliche Ausbildungszeit beträgt Montag bis Donnerstag jeweils 7 h 30, freitags nur 6 h. Die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit beträgt daher 7 h 12 min. Der Azubi muss freitags zur Berufsschule, diese dauert 6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Der Berufsschulbesuch ist also mit 7 h 12 anzurechnen, auch wenn die freitägliche betriebliche Ausbildungszeit nur 6 h beträgt. Der Auszubildende hat also einen „überschießenden“ Freistellungsanspruch an den anderen Tagen von insgesamt 1 h 12 min.
Der über 5-stündige Berufsschultag ist montags. Montags wird im Ausbildungsbetrieb nicht gearbeitet. Die wöchentliche Ausbildungszeit beträgt 40 h (di – sa jeweils 8 h). Der Berufsschulbesuch ist also mit 8 h anzurechnen, auch wenn der Berufsschultag außerhalb der Ausbildungszeit liegt. Der Auszubildende kann also nur noch 32 h im Betrieb ausgebildet werden.
Der Berufsschulbesuch dauert 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Er beginnt um 8 Uhr und endet um 12:25 (= 4:25 h). Die Berufsschulzeit ist damit mit 4:25 h auf die Ausbildungszeit anzurechnen.
Betriebe müssen auch Fachliteratur zahlen (gilt nicht für Schulbücher)
Teilzeitausbildung
- Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 % der normalen Ausbildungszeit betragen (§ 7a Abs. 1 S. 3 BBiG 2020).
- Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend der Kürzung, höchstens jedoch bis zum Eineinhalbfachen der Ausbildungsdauer laut Ausbildungsordnung. Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung ist auf ganze Monate abzurunden (§ 7a Abs. 2 BBiG 2020).
Die tägliche Ausbildungszeit dauert statt 8 Stunden nur 6 Stunden. Sie wird also täglich um 25 % gekürzt. Dementsprechend ist die Gesamtausbildungszeit von 3 Jahren um 25 %, also ein Jahr zu verlängern, so dass die Teilzeitausbildung insgesamt 4 Jahre dauert. Die Ausbildungsvergütung kann dann ebenfalls um maximal 25 % gesenkt werden. Hierdurch kann die Mindestausbildungsvergütung zulässigerweise unterschritten wird.