Teilzeitausbildung - da geht was!

Eine Teilzeitausbildung ist eine vollwertige Berufsausbildung mit einem anerkannten Abschluss, bei der die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit reduziert ist.
Der Gesetzgeber hatte bereits im Jahr 2005 entschieden, Betrieben und Auszubildenden, denen eine Vollzeitausbildung aufgrund ihrer familiären Verpflichtungen verwehrt ist, die Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit zu eröffnen. Mit Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes am 1. Januar 2020 wird diese Möglichkeit seither jedem Bewerber offeriert.
Unternehmen, die eine Teilzeitausbildung anbieten, können ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern und sich zukünftige Fachkräfte sichern; Ausbildungsplatzinteressenten haben durch eine Teilzeitausbildung die Möglichkeit, eine Ausbildung mit ihren besonderen Lebensumständen zu vereinbaren.
Die SIHK zu Hagen trägt gemeinsam mit weiteren Akteuren der beruflichen Bildung dazu bei, die Möglichkeit einer Ausbildung in Teilzeit bei Ausbildungsinteressenten und Unternehmen bekannter zu machen und den Anteil der Berufsausbildungen in Teilzeit zu erhöhen.

Rahmenbedingungen
  • Das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes vorausgesetzt, kann die Ausbildung teilweise oder komplett mit verringerter Stundenzahl durchgeführt werden.
  • Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf 50 Prozent einer Vollzeitausbildung nicht übersteigen.
  • Die Dauer der Ausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch bis zum Anderthalbfachen der regulären Ausbildungsdauer. Das bedeutet: Bei einer regulär dreijährigen Ausbildung darf die Teilzeitvariante maximal 4,5 Jahre in Anspruch nehmen. ggf. individuelle Verkürzungsmöglichkeit. (siehe Verkürzung der Ausbildungszeit)
  • Die Berufsschule ist an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit nicht gebunden, d.h. 100%iger Berufsschulbesuch. Die Einbeziehung der Berufsschulzeiten in das Modell muss deshalb zwischen Betrieb, Auszubildenden und Berufsschule abgestimmt werden.
  • Reduzierung der Ausbildungszeit auf eine wöchentliche Stundenzahl zwischen 20 und 30 Stunden.
  • Alle Vertragspartner sprechen ab, zu welchen Zeiten diese Stunden geleistet werden (Vormittag, Nachmittag, Abend, Wochenzeitkonto).
  • Zahlung einer angepassten Ausbildungsvergütung
  • Ein Anspruch auf Teilzeitausbildung besteht nicht.
Vorteile für Unternehmen
  • Finanzielle Entlastung durch Verringerung der monatlichen Vergütung.
  • Wenn ein bestehendes Ausbildungsverhältnis wegen Elternzeit unterbrochen werden muss, sind die betrieblichen Investitionen nicht verloren, da es in Teilzeit beendet werden kann.
  • Familienfreundlichkeit ist ein klarer Standortvorteil, ein Zuwachs an gut ausgebildeten Fachkräften stärkt die Wirtschaft und wirkt dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegen.
  • Zeitliche Flexibilität, denn die Auszubildenden können nach individueller Vereinbarung zeitlich passend zur Betriebsstruktur eingesetzt werden (morgens, nachmittags, abends, an Wochenenden, mit Arbeitszeitkonten).
Vorteile für Auszubildende
  • Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für eine größere Bewerbergruppe
  • Möglichkeit zu finanzieller Unabhängigkeit und Selbstverantwortung
  • bei einer Schwangerschaft besteht die Möglichkeit, die Ausbildung mit Kind fortzusetzen
  • zeitliche Flexibilität hinsichtlich der eigenen Lebensumstände
Die Teilzeit-Variante ist grundsätzlich bei allen betrieblichen Ausbildungen möglich.

Als Unterstützung für Ihre Teilzeitberechnung stellt die IHK Ostwestfalen einen Teilzeitrechner Ausbildung zur Verfügung.