Prüfungsvorgaben

IT-Berufe

Im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2 der IT-Berufe ist eine betriebliche Projektarbeit durchzuführen und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. Vor Beginn des Projektes ist das Thema vom Prüfungsausschuss zu genehmigen. Das Antragsverfahren erfolgt online. Hierfür setzt die SIHK das Tool DiPA (Digitaler Projektantrag) ein. Erst nach der Genehmigung darf mit der Projektdurchführung begonnen werden. Die Dokumentation wird zum Stichtag in DiPa hochgeladen. Abschließend präsentiert der/die Prüfungsteilnehmer sein Projekt und führt mit dem Prüfungsausschuss ein Fachgespräch.

Projektvoraussetzungen für die Abschlussprüfung

Im betrieblichen Alltag bestimmen häufig “Arbeitsaufträge” die Tätigkeiten der Fachkräfte. Bei diesen wird der Lösungsweg von Vorgesetzten vorgegeben. Für die Abschlussprüfung ist ein anderes Vorgehen notwendig:
Entscheidungen sind der Kern der Prüfung
In der betrieblichen Projektarbeit geht es nicht um die Abfrage von Fachwissen oder die Überprüfung vorgegebener Abläufe. Es soll die Handlungskompetenz festgestellt werden:
- Warum wurde dieses und nicht ein andres Produkt gewählt?
- Wie wurde auf Problemen reagiert?
- Wurden Alternativen berücksichtigt?
- ...
Die “handwerkliche” Umsetzung stellt lediglich den Rahmen der Prüfung dar und ist von nachrangiger Bedeutung. Sie ist jedoch notwendig um die fachlichen Entscheidungen zu beurteilen. Dies bedingt jedoch, dass alle fachlichen Entscheidung auch vom Prüfungsteilnehmenden getroffen werden.

Arbeitsteilung und Reihenfolge bei einem Projekt für die Abschlussprüfung

Zur Feststellung der Handlungskompetenz des Prüfungsteilnehmenden ist folgende Arbeitsteilung notwendig:
Schritt
Kunde
(extern oder intern)
Ausbildungsbetrieb
Prüfungsleistung des/der
Teilnehmende/-n
1
Kunde hat ein Problem
2
Gemeinsam werden die Ist-Analyse und das Soll-Konzept erstellt.
Es werden objektive/messbare Kriterien vereinbart mithilfe derer die erfolgreiche Umsetzung festgestellt werden kann.
Antragstellung

nach Genehmigung:
Beginn des Projektes
3
Untersuchung mehrerer Lösungsmöglichkeiten
(über die im Betrieb gängigen Produkte hinausgehend)
4
begründetet Empfehlung für eine Lösungsmöglichkeit
5
Kunde erteilt Auftrag
6
Planung
(Beachtung Ressourcen und Schnittstellen zu Kunde, Lieferanten, Mitarbeitenden des Ausbildungsbetriebs,...)
7
Umsetzung
8
Tests/Kontrollen
(Kriterien erfüllt?)
9
Abnahme
Kunde bestätigt die Erfüllung der vereinbarten Kriterien
Übergabe/Inbetriebnahme
Upload der Dokumentation

Präsentation und Fachgespräch
inkl. Abgabe
Projekttagebuch und persönliche Erklärung (DOCX-Datei · 21 KB)
mit Bestätigung des/der Projektbetreuenden

Kriterien für einen genehmigungsfähigen Antrag

  • Einhaltung der berufsspezifischen Inhalte (siehe weiter unten)
  • Alle fachlichen Entscheidungen zum Erreichen des Projektziels müssen vom Prüfungsteilnehmenden getroffen werden
  • Objektive/messbare Kriterien für die Zielerreichung müssen vorliegen
  • Es muss sich um ein reales Projekt handeln
  • Es muss sich um einen vollständigen Handlungszyklus handeln
    (Information, Planung, Durchführung, Kontrolle)
  • Die Anforderungen müssen so komplex sein, dass die fehlerfreie Abwicklung der Arbeitsabläufe und die Erstellung mängelfreier Produkte bzw. Dienstleistungen keine Selbstverständlichkeit ist.

Was darf nicht in den Antrag?

Da erst nach der Genehmigung mit der Durchführung begonnen werden darf, stehen die möglichen Lösungswege und der konkrete Umsetzungsweg noch nicht fest. Naturgemäß werden bei der Antragstellung bereits Überlegungen hierzu angestellt. Diese gehören jedoch nicht in den Projektantrag, sondern werden erst nach der Durchführung in der Dokumentation erläutert.

Was gehört in den Antrag?

Für jeden Beruf definieren die Ausbildungsordnungen berufsspezifische Projektinhalte (siehe folgende Liste). Neben diesen benötigen Prüfungsausschüsse für Ihre Entscheidung ob ein Antrag genehmigt werden kann weitere Angaben:
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Soll-Analyse und Ist-Konzept vorhanden sein (siehe Tabelle oben). Damit stehen Ausgangssituation und die Kriterien für einen erfolgreichen Abschluss fest. Diese können/müssen im Antrag aufgeführt werden. Für den Beginn ist oft hilfreich: “Beschreiben Sie das Problem des Kunden in einem Satz.”

Ablauf Antragsstellung

Ungefähr eine Woche nach dem Anmeldeschluss können Prüfungsteilnehmende über das Azubi-Infocenter auf das Tool “DiPa” (Digitaler Projektantrag) zugreifen. Sobald die Antragstellung möglich ist erscheint hierzu im Bereich “Weiterführende Links” des Azubi-Infocenters die Schaltfläche “Digitaler Projektantrag”. Nach der ersten Anmeldung müssen die Kontaktdaten des/der Teilnehmenden und des/der Projektbetreuenden eingegeben werden.
Der Antrag wird abschnittsweise in die hierfür vorgesehenen Felder eingetragen.
Sonderfall Fachinformatiker/-in Systemintegration
Hier wird DiPa lediglich als technischer Rahmen genutzt. Der eigentliche Antrag wird in Form einer PDF-Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 299 KB) als Anlage in DiPa hochgeladen.
Technisch ist es dennoch notwendig die DiPa-Felder zu füllen. Es genügt die Projektbezeichnung, den Durchführungszeitraum und die Hilfsmittel vollständig einzutragen. Alle weiteren Felder können mit “siehe Anhang” gefüllt werden.
Was passiert bei einer Ablehnung?
Bei einer Ablehnung erhalten Teilnehmende eine Erläuterung der Gründe die zur Ablehnung geführt haben.
Der Antrag kann insgesamt drei Mal eingereicht werden – Es sind also zwei Nachbesserungen möglich.
Wird ein Projektantrag zum zweiten Mal abgelehnt, so ist ein neues Thema zu wählen.

Grobtermine Antragstellung

Sommerprüfung
Winterprüfung
Freischaltung DiPa
ca. 7. Februar
ca. 7. September
1. Abgabe Antrag
28. Februar
30. September
Bekanntgabe Genehmigung
ca. 15. März
ca. 15. Oktober
noch nicht genehmigte Themen:
2. + 3. Durchgang
je eine Woche Zeit für Abgabe Teilnehmende
gefolgt von je einer Woche für Prüfungsausschuss
Upload Dokumentation
15. Mai
15. Dezember


Vorgaben zur Dokumentation


Umfang

Die Dokumentation wird als PDF-Datei hochgeladen. Der maximale Umfang beträgt 50 Seiten. Der eigentliche Dokumentationsteil darf zwischen 10 und 20 Seiten umfassen, der Anhang zwischen 30 und 40 Seiten.
Fachinformatiker/-innen Systemintegration fügen der Dokumentation die Admin- bzw. Kundendokumentation hinzu (siehe Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 299 KB)).
Fachinformatiker/-innen Anwendungsentwicklung fügen den Quellcode (ggf. nur Auszüge) hinzu.

Struktur

Seite(n)
Typ
Inhalt
1
Deckblatt
Name, Vorname, Tel., E-Mail Teilnehmende/-r
Name, Vorname, Tel., E-Mail Betreuende/-r
Ausbildungsbetrieb
Beruf
Prüfungstermin (z.B. Sommer 2025)
2
Inhaltsverzeichnis
ab 3
fortlaufend nummeriert
Dokumentation
z.B.
  • Beschreibung des Ablaufs
  • Begründung der Entscheidungen
  • Abweichungen vom Projektantrag
  • persönliches Fazit
folgende
fortlaufend nummeriert
Anhang
z.B.
  • Aufträge
  • Rechnungen
  • Netzwerkpläne
  • Quellcode
  • Fachinformatiker/-in Systemintegration:
    Kunden- oder Admindokumentation
  • Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung:
    Quellcode (ggf. Auszüge)

Was gehört in die Dokumentation und was gehört in den Anhang?
Hier gibt es keine festen Vorgaben. Empfehlung: Inhalte die für das Verständnis wichtig sind sollten in der Dokumentation stehen. Haben Informationen nur einen ergänzenden Charakter gehören Sie eher in den Anhang.
Grundsätzlich ist die Entscheidung wo eine Information aufgenommen wird relevant für die Bewertung.

Format

Dokumentationen sollen gut lesbar und klar strukturiert sein – das ist relevant für die Bewertung. Daher gibt es auch hier nur Empfehlungen zur Formatierung:
  • DIN A4
  • Arial, 12 Pt.
  • einfacher Zeilenabstand
  • schwarz/weiß optimiert

Präsentation und Fachgespräch

Zu Beginn der Prüfung übergibt der/die Teilnehmende dem Prüfungsausschuss die persönliche Erklärung mit Projekttagebuch (DOCX-Datei · 21 KB). Dies ist Voraussetzung für die Ablegung der Präsentation und des Fachgesprächs.
Prüfungsteilnehmende und Projektbetreuende bestätigen, dass
  1. das betriebliche Projekt wie dargelegt abgewickelt wurde und die Dokumentation selbstständig verfasst und angefertigt wurde,
  2. der erlaubte Zeitrahmen nicht überschritten wurde.
Der Prüfungsausschuss erhält zusätzlich noch eine Hardcopy der Präsentation.
Anzeigetechnik (Beamer, Smartboard,...) wird i.d.R. gestellt. Ein passendes (HDMI-) Kabel sowie ggf. Verlängerungskable/Mehrfachsteckdose sollte mitgebracht werden.

Bewertungsbögen

Folgende Bewertungsbögen benutzen die Prüfungsausschüsse zum Feststellen der Prüfungsergebnisse.
Beruf
Bewertungsbögen
Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker/-in
Fachinformatiker/-in
Fachinformatiker/-in Systemintegration
IT-Systemelektroniker/-in
Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanangement
Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement
06.09.2024