Brexit: Neue Regeln ab 01.01.2021


Trotz des Handelsabkommens müssen sich Außenwirtschaftsbeteiligte auf erhebliche Änderungen einstellen.

Was ab 01.01.2021 zu beachten ist

  • ab Januar 2021 sind Zollanmeldungen für alle Im- und Exporte erforderlich
  • eine europäische EORI-Nummer ist ab 2021 für Im- und Exporte verpflichtende Voraussetzung
  • die Ursprungseigenschaft gelieferter Waren muss für die Inanspruchnahme von Zollbefreiungen nachgewiesen werden, andernfalls wird – trotz eines Handelsabkommens – ein Zoll erhoben
  • Konformitätsbewertungen und Zertifizierungen, die von Prüfstellen aus dem Vereinigten Königreich ausgestellt werden, sind ab 2021 innerhalb der EU nicht mehr gültig
  • Britische Betriebsgenehmigungen und Bescheinigungen für Verkehrsunternehmen verlieren in der EU ihre Gültigkeit
  • beim Handel mit Dienstleistungen fallen ab 2021 die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr weg
  • für UK gelten ab 2021 Export- und Importverbote für chemische Produkte, Abfall- und Dual-Use-Güter
  • besondere Vorschriften und Garantien bei der Datenübermittlung werden notwendig

Zoll und Warenverkehr

In unserer Übersicht Zoll und Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien erfahren Sie, welche neuen Bestimmungen im Warenverkehr ab 2021 zu beachten sind: von Ausfuhrgenehmigungen über Präferenzen und Warenursprung bis zu Zollanmeldungen und Zollsätzen.
Zum praktischen Ablauf des Warentransports hat das Vereinigte Königreich verschiedene Leitfäden veröffentlicht:

Beschäftigung britischer Staatsangehöriger

Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung britischer Staatsangehöriger finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Mitarbeitereinsatz im Vereinigten Königreich

Anstelle der EU-Freizügigkeit von Personen und Dienstleistungen werden ab 01.01.2021 höchstwahrscheinlich die „Immigration Rules“ auch für deutsche Unternehmen die rechtliche Grundlage für Einsätze im Vereinigten Königreich (VK) bilden. Das heißt:
  • Geschäftsreisen für Besprechungen, Messebesuche, Konferenzteilnahmen werden weiterhin ohne vorherige Erlaubnis möglich sein.
  • Erstmontagen, Wartungen und Reparaturen können nur dann im Rahmen einer Dienstreise (ohne Visum) durchgeführt werden, wenn das deutsche Unternehmen auch der Lieferant der Ware ist.
  • Alle weiteren Dienstleistungseinsätze (Contractual Service Suppliers) sind mit Anforderungen an Qualifikation und praktische Erfahrung verknüpft. Das nötige Visum in der Kategorie Tier 5 kann zudem nur erteilt werden, wenn der britische Empfänger der Dienstleistung eine „Sponsorship Licence“ innehat, die mit Voraussetzungen, Antrag und Bezahlung verbunden ist.
  • Konzerninterner Personalaustausch erfordert ein Tier 2 Visum, wofür ebenfalls eine Sponsorship Licence bei der britischen Niederlassung vorhanden sein muss.
Weitere Informationen erhalten Sie auf Seiten von Germany Trade and Invest und der Britischen Regierung.

Hilfestellung und Checklisten zum Brexit

Kontaktstellen/Hotlines:
  • Brexit-Helpline für Bürger und Unternehmen der Europäischen Union:
    Tel.: 00 800 67891011