Gewerblicher Güterkraftverkehr zwischen der EU und Großbritannien


In einem “Abkommen über Handel und Zusammenarbeit” haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf gemeinsame Regeln zur Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Güter- und Personenkraftverkehr einigen können.
Wesentlich ist, dass EU-Unternehmenslizenzen und Fahrqualifizierungsnachweise auch weiterhin in Großbritannien anerkannt werden und zur Durchführung von Transporten nach und von dem Vereinigten Königreich berechtigen.
EU-Unternehmen dürfen zudem bis zu zwei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen nach der Entladung im Vereinigten Königreich durchführen.
Sowohl hinsichtlich Lenk- und Ruhezeiten, wie auch für die Erteilung von britischen Unternehmenslizenzen und Fahrerqualifizierungsnachweisen wurden die aktuellen EU-Regelungen übernommen. Nach dem Brexit ausgestellte britische Nachweise werden damit weiterhin auf Basis der entsprechenden EU-Verordnungen erteilt und innerhalb der EU anerkannt.
Die gegenseitige Anerkennung der Führscheine bleibt weiterhin im üblichen Rahmen erhalten. In Einzelfällen kann bei älteren Führerscheinen jedoch die zusätzliche Mitführung eines internationalen Führerscheins erforderlich werden.