Brexit – Hinweise Transportunternehmen
Die EU und die britische Regierung haben sich auf gemeinsame Regeln zur Gewährleistung der grundlegenden Konnektivität im Güter- und Personenkraftverkehr ab dem 1. Januar 2021 einigen können.
Wesentlich ist, dass EU-Unternehmenslizenzen und Fahrqualifizierungsnachweise auch weiterhin in Großbritannien anerkannt werden und zur Durchführung von Transporten nach und von dem Vereinigten Königreich berechtigen.
EU-Unternehmen dürfen zudem bis zu zwei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen nach der Entladung im Vereinigten Königreich durchführen.
EU-Unternehmen dürfen zudem bis zu zwei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Tagen nach der Entladung im Vereinigten Königreich durchführen.
Sowohl hinsichtlich Lenk- und Ruhezeiten, wie auch für die Erteilung von britischen Unternehmenslizenzen und Fahrerqualifizierungsnachweisen wurden die aktuellen EU-Regelungen übernommen. Ab dem 1. Januar 2021 ausgestellte britische Nachweise werden damit weiterhin auf Basis der entsprechenden EU-Verordnungen erteilt und innerhalb der EU anerkannt.
Die gegenseitige Anerkennung der Führscheine bleibt weiterhin im üblichen Rahmen erhalten. In Einzelfällen kann bei älteren Führerscheinen jedoch die zusätzliche Mitführung eines internationalen Führerscheins erforderlich werden.
Der entsprechende, den Straßentransport betreffende Auszug aus dem Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sowie die entsprechende EU-Verordnung zur Umsetzung der dort getroffenen Vereinbarungen sowie der Brexit-Leitfaden der britischen Regierung und des französischen Zolls stehen unter ‘Weitere Informationen’ zum Download bereit.