Änderung des Thüringer Vergabegesetzes
Zum 01.01.2024 ist das novellierte Thüringer Vergabegesetz in Kraft getreten. Auf Grund verschiedener Initiativen aus Wirtschaft und Politik, darunter auch der Thüringer IHKs , wurde das Thüringer Vergabegesetz teilweise entbürokratisiert. Leider wurden nicht alle Chancen zur Entbürokratisierung genutzt. So sind weiterhin vergabefremde Kriterien wie soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen.