Online-Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Was ist zu beachten und welche Möglichkeiten gibt es für Einzelhändler?
Für den Internethandel mit Medikamenten gelten seit Juni 2015 europaweit einheitliche Regelungen. Diese zielen vor allem auf den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor gefälschten Humanarzneimitteln.
Neu ist, dass nun auch Einzelhändler freiverkäufliche Medikamente rechtssicher versenden dürfen. Bisher wurden nur Versandapotheken im offiziellen Register erfasst und durften das zugehörige Sicherheitslogo online führen.
Das neue Versandhandels-Register berücksichtigt auch den Einzelhandel, der aber weiterhin nur freiverkäufliche Medikamente verkaufen darf. Das neue Register liegt beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) vor, einer Behörde im Ressort des Bundesgesundheitsministeriums.
Alle Internethändler von Medikamenten, also auch Apotheken müssen im Versandhandelsregister registriert sein. Und wer online Medikamente verkauft, muss dies auf allen entsprechenden Webseiten durch ein EU-Logo anzeigen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.