Krieg in der Ukraine: Integration, Ausländerrecht, berufliche Anerkennung, Hilfsangebote
Einleitung
Aufgrund des Kriegs in ihrem Heimatland befinden sich viele Ukrainerinnen und Ukrainer auf der Flucht und kommen auch nach Thüringen.
Wir haben für Sie folgenden Informationen zu Einreise, Aufenthaltstitel, Beschäftigungserlaubnis etc. zusammengestellt.
Wir aktualisieren diese Informationen entsprechend der aktuellen Informationslage.
Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung in Thüringen
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine können im Inland eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) beantragen ohne Asylverfahren. Der Schutz gilt zunächst für zwei Jahre. Die Schutzsuchenden erhalten damit auch eine Arbeitserlaubnis und haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch mit der Fiktionsbescheinigung ist bereits jede Erwerbstätigkeit erlaubt und wird entsprechend in der Fiktionsbescheinigung vermerkt.
Mehr Informationen finden Sie beim Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge (NUiF) und beim Bundesministerium des Innern und für Heimat.
Sprache
Sprache ist der Schlüssel für die Teilhabe am Arbeitsleben in Deutschland.
Der Thüringer Volkshochschulverband e. V. hat eine Hotline für die in Thüringen angekommenen Geflüchteten aus der Ukraine zu Fragen der Sprachförderung eingerichtet. Die Beratung erfolgt auf Ukrainisch oder Russisch.
Mit Schreiben vom BMI vom 14.3.2022 besteht auf Antrag ein Zugang zum Integrationskurs. Die Kursorte befinden sich im BAMF-NavI.
Außerdem bietet das Goethe-Institut für Ukrainer Kurse „Deutsch für Anfänger“ (A1-A2) im Online-Format zum Sonderpreis von 7 UAH bzw. 0,25 € an. Die Kurse richten sich an Erwachsene, Kinder und Jugendliche.
Ausbildung und Beschäftigung für Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund
Beratung und Hilfe bei der Vermittlung von Migranten und Geflüchteten in Arbeit und Ausbildung bekommen Sie durch das Projekt der IHK Gera „Förderung der beruflichen Integration ausländischer Fach- und Arbeitskräfte (FIF)“.
Anerkennung Berufsqualifikationen
Durch die IHK-Anerkennungsberatung soll bestimmt werden, in welchen IHK-Berufen Abschlüsse und einschlägige Berufserfahrungen auf Seiten der ukrainischen Geflüchteten vorhanden sind. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.
Spenden und Unterkünfte
Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Hilfsorganisationen, die Geld- und Sachspenden beispielsweise für Geflüchtete aus der Ukraine entgegennehmen. Zudem können Sie Wohnungs- und Zimmerangebote oder auch Bedarfe melden.
Oder besuchen Sie die Website #WirtschaftHilft