Erstberatung für ukrainische Geflüchtete
Viele Geflüchtete aus der Ukraine leben in Thüringen und die meisten wollen schnellstmöglich arbeiten. Was müssen sie beachten? Was kann die IHK tun, damit Ukrainer den Schritt in den Arbeitsmarkt schaffen?
Durch die IHK-Anerkennungsberatung wurde eine neue Serviceleistung entwickelt - eine Erstberatung für ukrainische Geflüchtete.
Mit ihrer Hilfe soll bestimmt werden, in welchen IHK-Berufen Abschlüsse und einschlägige Berufserfahrungen auf Seiten der ukrainischen Geflüchteten vorhanden sind. Das Ergebnis der Erstberatung wird schriftlich vermerkt und den Ratsuchenden ausgehändigt. Hiermit soll den Fachkräften die gezielte Stellenbewerbung erleichtert werden. Es kann Unternehmen eine Hilfestellung im Einstellungsprozess geben und auch die Vermittlungsaktivitäten der Arbeitsagenturen/Jobcenter unterstützen.
Auf Wunsch kann in einem nächsten Schritt ein weiterer Termin zur individuellen Anerkennungsberatung mit den IHKs vereinbart und entsprechend im Antragsprozess für ein formales Anerkennungsverfahren nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) bei der IHK FOSA unterstützt werden.
Weitere Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine: