Wissenswertes zum IHK-Beitrag

Die Politikberatung im Interesse der IHK-Mitglieder und die vielfältigen Beratungsangebote der IHK - das beispielsweise sind wichtige Aufgabengebiete der IHK. Solche Leistungen werden über die IHK-Beiträge der Unternehmen finanziert.

IHK-Beitrag = Grundbeitrag + Umlage


Die Beiträge setzten sich aus einem gestaffelten Grundbeitrag und einer so genannten Umlage zusammen (siehe Berechnung IHK-Beitrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 165 KB)). Ähnlich wie bei den Steuern sind auch Grundbeitrag und Umlagesatz des IHK-Beitrags hauptsächlich abhängig vom Jahresgewinn und der Rechtsform eines Unternehmens. Generell gilt daher: Je mehr Jahresgewinn ein Unternehmen macht, desto höher ist auch der jeweilige IHK-Beitrag.
Wie hoch der Beitrag genau ist legt die IHK-Volksversammlung jedes Jahr neu fest (Wirtschaftssatzung, siehe II Beitrag).
Dabei spiegeln sich im IHK-Mitgliedsbeitrag auch Konjunkturschwankungen wider. Die vom Finanzamt ermittelten Gewerbeerträge bzw. Gewinne aus Gewerbebetrieb als Basis für den IHK-Beitrag sind in der Regel zwei Jahre alt. Dadurch entstehen Schwankungen zwischen geplantem und erzieltem IHK-Beitrag. Ein Auf und Ab der IHK-Beiträge als Folge konjunktureller Schwankungen ist also normal. „Positive Differenzen“ beispielsweise werden jedoch nicht angespart, sondern zurückgezahlt. Im umgekehrten Fall können Beitragserhöhungen erforderlich werden. Das ist fair Ihnen gegenüber.
Wer genau zahlt eigentlich IHK-Beiträge, wie berechnen sie sich und was hat ein Unternehmen davon (siehe Leistungspaket Beitrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 559 KB))? Die Antworten rund um den IHK-Beitrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB) finden Sie verlinkt bzw. als Download unter "Weitere Informationen".

IHK-Beitrag einfach im Video erklärt:

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IHK-Beitrag einfach erklärt
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