Mitgliedschaft und Beitrag
Rechtliche Grundlage der IHK-Mitgliedschaft ist das IHK-Gesetz (IHKG). Die IHKs arbeiten nicht gewinnorientiert, sondern decken nur ihre Aufwendungen. Für individuelle Leistungen werden Gebühren und Entgelte erhoben. IHK-Beiträge finanzieren nur die Kosten der IHK-Tätigkeit, die nicht durch Gebühren und Entgelte gedeckt sind. Die Finanzierung durch die Mitgliedsbetriebe garantiert die notwendige finanzielle Unabhängigkeit der IHK vom Staat.
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Kontakt
Birgit Feistel
Recht und Steuern | Zentrale Aufgaben
Geschäftsführerin