Wirtschafts-Identifikationsnummer

Zur eindeutigen Identifizierung von Personen gegenüber der Finanzverwaltung gibt es die steuerliche Identifikationsnummer. Sie wird jeder natürlichen Person automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt. Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) erhalten nun auch Unternehmen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Identifikationsmerkmal.
Identifikationsnummer für Unternehmen
Jeder wirtschaftlich Tätige erhält ein eigenes Identifikationsmerkmal, gem. § 139a der Abgabenordnung. Wirtschaftlich Tätige sind
  1. natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, z. B. Einzelunternehmer,
  2. juristische Personen und
  3. Personenvereinigungen.
Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer wird eine eindeutige Identifizierung in Besteuerungsverfahren gewährleistet.
Automatische Vergabe ab November
Ab November 2024 wird das BZSt mit der Vergabe der W-IdNr. beginnen. Aus technischen und organisatorischen Gründen wird die Vergabe in Stufen erfolgen.
Eine Antragstellung ist für die Vergabe nicht erforderlich. Sie erfolgt automatisch.
Wirtschaftlich Tätigen, die bereits über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügen, wird die W-IdNr. nicht gesondert mitgeteilt. Da beide Identifikationsnummern gleich aufgebaut sind, wird diesen Unternehmen ihre USt-IdNr. auch als W-IdNr. zugewiesen. Ab wann die USt-IdNr. als W-IdNr. verwendet werden kann, veröffentlicht das BZSt im Bundessteuerblatt und auf seiner Internetseite.
Alle wirtschaftlich Tätigen, die über keine USt-IdNr. verfügen oder ihre Tätigkeit neu beginnen, erhalten die W-IdNr. über ELSTER mitgeteilt.
Aufbau der Wirtschafts-Identifikationsnummer
Die Nummer setzt sich aus dem Kürzel „DE“, 9 Ziffern und einem 5-stelligen Unterscheidungsmerkmal für einzelne Tätigkeiten, Betriebe oder Betriebsstätten zusammen. Sie könnte beispielsweise so DE123456789-00001 aussehen.
Wirtschafts-Identifikationsnummer als einheitliche Wirtschaftsnummer
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll zudem als einheitliche Wirtschaftsnummer dienen. Mit dem Unternehmensbasisdatenregistergesetz soll ein Basisregister geschaffen werden, auf das zukünftig Behörden bei digitalen Verwaltungsprozessen zugreifen können. Unternehmen werden dadurch entlastet, da sie Stammdaten nicht mehrfach an unterschiedliche Stellen melden müssen.
Weitere Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer hat das BZSt auf seiner Internetseite zusammengestellt.

Stand: 17. Oktober 2024