Wenn’s mal wieder länger dauert
Der Bundestag hat am 13. Juni 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Postrechts, kurz PostModG beschlossen. Der Bundesrat muss im letzten Schritt des Gesetzgebungsverfahrens noch zustimmen.
Reform verlängert Postlaufzeiten
Mit der Gesetzesreform werden neben weiteren Änderungen insbesondere die Brieflaufzeiten verlängert. Aktuell müssen Briefe in der Grundversorgung mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent am folgenden Werktag beim Empfänger ankommen und zu 95 Prozent am zweiten Werktag. Künftig müssen Standardbriefsendungen zu 95 Prozent am dritten Werktag und zu 99 Prozent am vierten Werktag den Empfänger erreichen. Eine sichere Zustellung wird sich also um einen Tag verschieben.
Vermutungsregelungen für Bescheide
Die Reform hat mit den verlängerten Postlaufzeiten auch Auswirkungen auf den Versand von Steuerbescheiden. Denn ein Steuerbescheid gilt nach § 122 Abs. 2 der Abgabenordnung aktuell drei Tage nach Aufgabe zur Post als beim Empfänger zugegangen. Diese Vermutungsregelung wird angeglichen und ein Bescheid gilt künftig erst am vierten Tag als zugestellt. Gleiches gilt auch für andere Bescheide. Fällt das Ende der neuen Viertagesfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Fristablauf wie bisher auf den Ablauf des nächsten Werktages. Es bleibt also dabei, dass Bescheide nach der Vermutungsregel nicht an solchen Tagen zugehen.
Neue Vermutungsregel greifen ab 2025
Während die Neuregelungen der Postregelungen bereits nach der Gesetzesverkündung, also sicherlich in diesem Jahr greifen sollen, wird die Vermutungsregelung für Bescheide erst ab dem Jahr 2025 greifen.
Stand: 19. Juni 2024