Versicherungsschutz im Ferienjob
Ferienjobber sind bei der Beschäftigung wie auch die übrigen Mitarbeiter gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten versichert. Der Versicherungsschutz besteht vom ersten Arbeitstag an. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange der Ferienjob dauert oder wie wieviel der Ferienjobber verdient.
Berufsgenossenschaft des Betriebs ist zuständig
Werden Ferienjobber beschäftigt, sind sie der Berufsgenossenschaft, die für den Betrieb zuständig ist, zu melden. Wie jeder andere Arbeitnehmer auch, sind für sie Beiträge nach der Höhe des gezahlten Entgeltes zu leisten. Sie werden automatisch über die Lohnsumme gemeldet, die am Ende des Jahres an die Berufsgenossenschaft mitgeteilt wird.
Ergänzende Informationen finden Sie in der Informationsbroschüre "Gegen Unfälle versichert im Praktikum und Ferienjob".
Weitere Informationen zum Fokusthema „Ferienbeschäftigung“ haben wir Ihnen auf unserer Internetseite zusammengestellt.
Stand: 17. Juli 2024