Urheberrecht, Copyright & ChatGPT

Im Arbeitsalltag tauchen immer wieder Fragen zur Verwendungsmöglichkeit von Texten, Fotos und sonstigen Werken auf. Mit dem Aufschlagen von ChatGPT hat die Thematik an Fahrt aufgenommen und wird intensiv diskutiert.

Urheberrecht

Das Urheberrecht ist ein rechtlicher Schutz, der automatisch, also kraft Gesetzes, auf kreative Werke wie z.B. Literatur, Kunst, Musik, Fotos, Filme und Software gewährt wird. Allein dem Schöpfer, also dem Urheber, obliegt das ausschließliche Recht, sein Werk zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich aufzuführen und zu verändern. Durch die Vergabe von Lizenzen, also Nutzungsrechten, können auch Dritten vom Urheber bestimmte Rechte eingeräumt werden. Der Urheber kann bestimmen, ob sein Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist. Der Schutz des Urheberrechts besteht auch noch für eine bestimmte Dauer nach dem Tod des Urhebers. Mit dem Ende der Schutzfrist wird das Werk „gemeinfrei“ und steht damit zur allgemeinen Verwendung frei.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat auf seiner Internetseite eine aktuelle Broschüre zum Urheberrecht -Stand Januar 2024- mit ausführlichen Erklärungen, Hinweisen und Links online gestellt.

Copyright

Einen Copyright-Vermerk zur Kennzeichnung der eigenen Rechte ist in Deutschland nicht nötig. Hinweise, wie z.B. © ABC GmbH 2024 oder „all rights reserved“ sind im Rechtsverkehr nicht nötig, können jedoch verwendet werden, um die Rechtsinhaberschaft nach außen klarzustellen und zu kommunizieren.

ChatGPT

Werke im Sinne des Gesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen, vgl. § 2 Abs. 2 UrhG. Verbunden damit ist ein menschliches, zielgerichtetes Handeln. ChatGPT kann folglich kein Urheber der generierten Texte sein und genießt daher auch keine Urheberschutzrechte.
Da jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass ChatGPT mit urheberrechtlich geschützten Werken trainiert wurde, ist durch die Verwendung ChatGPT-generierter Texte eine Urheberrechtsverletzung Dritter denkbar. Von einer unveränderten Übernahme generierter Texte ist daher eher abzuraten, doch als Inspirationsquelle ist ChatGPT nicht zu unterschätzen.
IHK-TIPP: DIHK-Leitfaden für Unternehmen zum Umgang mit generativen KI-Anwendungen am Beispiel von ChatGPT

Stand: 21. Februar 2024