sv.net wird abgeschaltet

Die elektronischen Ausfüllhilfe sv.net wird zum 30. Juni 2024 abgeschaltet. Ab dem 1. Juli 2024 steht nur noch das SV-Meldeportal zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen nach § 95a SGB IV zur Verfügung.

Hintergrund

Die Sozialversicherungsträger sind gemäß §95a SGB IV gesetzlich verpflichtet, eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Mit der Bereitstellung des Produkts sv.net kamen die Sozialversicherungsträger ihrer Verpflichtung nach.

Nachfolgeprodukt

Am 4. Oktober 2023 wurde das neue SV-Meldeportal freigeschaltet mit dem Ziel. Das Vorläuferprodukt sv.net abzulösen. Für eine Übergangszeit konnte sv.net auch weiterhin uneingeschränkt genutzt werden. Diese Übergangszeit endet nun am 30. Juni 2024

SV-Meldeportal

Ab dem 1. Juli 2024 ist deshalb z. B. die Übermittlung von Beitragsnachweisen an die zuständigen Krankenkassen, die Abgabe von Sofortmeldungen, die Beantragung von A-1 Bescheinigungen und der Abruf der eAU nicht mehr über sv.net sondern ausschließlich über das SV-Meldeportal möglich.
IHK-TIPP
Interessierten Unternehmen und Betrieben wird empfohlen, eine zeitnahe Anmeldung beim SV-Meldeportal vorzunehmen, da dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Wichtige Hinweise, Anmeldeinformationen und FAQs finden Sie hier: https://info.sv-meldeportal.de/.


Stand: 26. Juni 2024