Neue Entwicklung für Tankkartenumsätze

Tankkarten erleichtern das Fuhrpark-Management, indem Mitarbeiter ohne Bargeld tanken können. Unternehmen profitieren von gebündelten Abrechnungen und dem Vorsteuerabzug, ohne auf Quittungen warten zu müssen und erhalten oft günstigere Preise. Die rechtssichere umsatzsteuerliche Einordnung bleibt bisher aber Risiken ausgesetzt.

Tankkartengeschäft als Reihengeschäft

Umsätze mit Tankkarten gelten in der Praxis als Reihengeschäft. Im umsatzsteuerlichen Reihengeschäft liefert die Mineralölgesellschaft den Kraftstoff zuerst an den Tankkartenherausgeber, der ihn dann an den Tankkartennutzer weitergibt. Beide Lieferungen sind getrennt zu bewerten und umsatzsteuerpflichtig. Die Tankkarte dient dabei lediglich als Berechtigungsausweis beim Tanken, jedoch nicht zur direkten Bezahlung.
Seit 2021 sorgte ein Entwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Tankkartenumsätzen für erhebliche Verunsicherung. Darin sah das BMF entgegen der Praxis vor, dass diese Umsätze nicht mehr als Lieferungen im Rahmen eines Reihengeschäfts, sondern als steuerbefreite Kreditgewährung einzustufen seien. In diesem müssten Tankstellenbetreiber bei jedem Tankvorgang eine Rechnung ausstellen und Tankkarten würden die praktische Nützlichkeit verlieren. Grundlage war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 15. Mai 2019 (C-235/18, Vega International), welches diese Rechtsauffassung stützte.

BMF lenkt nach heftiger Kritik ein

Nach intensiver Kritik am Entwurf hat das BMF die geplante Änderung zur Einordnung der Tankkarten zunächst nicht umgesetzt. Die Verunsicherung zur Handhabe der Tankarten ist dennoch geblieben. Infolgedessen hat das BMF aktuell einen Entwurf erarbeitet, bei dem die weiterhin bestehende Praxis und Einordnung als Reihengeschäft beizubehalten ist, um für Klarheit und Rechtssicherheit zu sorgen.
Diese Entwicklung dürfte im Falle der Umsetzung für Erleichterung sorgen, dass die bisherigen Verfahrensweisen im Umgang mit Tankkartenumsätzen weitgehend bestehen bleiben. Wir empfehlen, die Entwicklungen weiterhin im Blick zu behalten.

Stand: 27. August 2024