Meldung elektronischer Kassen
Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich mit Schreiben vom 28. Juni 2024 darauf hingewiesen, dass ab dem 1. Januar 2025 eine elektronische Meldemöglichkeit für elektronische oder computergestützte Kassensysteme und EU-Taxameter bzw. Wegstreckenzähler zur Verfügung stehen wird. Elektronische Kassensystem sind der Finanzverwaltung danach bis spätestens 31. Juli 2025 über das Programm „Mein ELSTER“ mit der ERiC-Schnittstelle zu melden.
Meldepflicht für bestehende Kassen bis 31. Juli 2025
Mit dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“, kurz Kassengesetz aus dem Jahr 2016 wurde die Pflicht eingeführt, elektronische Kassensysteme und die eingesetzte technische Sicherheitseinrichtung („tSE“) ab 1. Januar 2020 innerhalb eines Monats nach Anschaffung auf elektronischem Weg dem zuständigen Finanzamt zu melden. Da die Finanzverwaltung jedoch noch kein elektronisches Meldeverfahren bereitstellen konnte, wurde die Meldepflicht zunächst ausgesetzt. Ab dem 1. Januar 2025 ist die Meldung von elektronischen Kassensystemen über „Mein ELSTER“ möglich und die Meldepflicht lebt wieder auf. Dabei gilt:
- Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.
- Nach dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassensysteme sowie außer Betrieb gesetzte Kassensysteme sind innerhalb eines Monats mitzuteilen.
- Alle Systeme einer Betriebsstätte, ob gekauft, geleast oder gemietet sind in einer einheitlichen Mitteilung zu erfassen.
Welche Angaben die Meldung enthalten muss, wird in der Regelung des § 146a Abs. 4 Abgabenordnung (AO) benannt.
Weitere Informationen zum Kassengesetz und der Meldepflicht hat das Bundesfinanzministerium auf seiner Internetseite zusammengestellt.
Stand: 2. Juli 2024