Gesetzliche THC-Grenze

Aufgrund der Teillegalisierung von Cannabis gilt ab sofort ein gesetzlicher THC-Grenzwert im Straßenverkehr. Wer mit 3,5 ng/ml THC oder mehr unterwegs ist, riskiert Bußgeld und Fahrverbot. Für Fahranfänger und junge Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt ein absolutes Cannabisverbot am Steuer.

Grenzwert folgt Empfehlung einer Expertenkommission

Der neue Grenzwert ist vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol und liegt klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung beginnt, so die Experten. Auch ein Zuschlag für Messfehler sei bei der Berechnung des Grenzwertes berücksichtigt wurden. Bei der Festlegung des konkreten Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC folgte der Gesetzgeber der Empfehlung einer Expertenkommission.

Informationen des BMDV
Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Stand: 22. August 2024