Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
Das Bundesministerium der Finanzen hat das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2025 bekanntgemacht.
Eine Änderung hat sich in Zeile 10 ergeben. Weil die Fünftelungsregelung ab dem Jahr 2025 nicht mehr beim Lohnsteuerabzug durchgeführt werden kann, ist unter Nummer 10 nicht mehr ermäßigt besteuerter Arbeitslohn anzugeben. Stattdessen ist der Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre und Entschädigungen (z.B. Abfindungen) zu bescheinigen.
Bei der Ausstellung des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 5. September 2024 zu beachten. Das BMF-Schreiben regelt die Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 und die Ausstellung von Besonderen Lohnsteuerbescheinigungen durch den Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung für Kalenderjahre ab 2025. Die Änderungen gegenüber dem bisherigen BMF-Schreiben aus 2019 sind durch Fett- und Kursivdruck hervorgehoben.
Stand: 6. November 2024