Buchführung wird digitaler
Ordnung ist das halbe Leben, heißt es. Für Unternehmer ist eine ordnungsgemäße Buchführung entscheidend, aber zeitaufwendig und nicht immer einfach. Kürzlich wurden die seitens der Finanzverwaltung veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff, kurz GoBD angepasst.
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 11.03.2024 die GoBD insbesondere im Hinblick auf die Rechte der Finanzverwaltung beim Datenzugriff aktualisiert.
Datenaustausch per Cloud-Dienst und digitale Schnittstelle
Neben redaktionellen Anpassungen erläutert das Bundesfinanzministerium, dass die Daten nicht nur per physischem Speichermedium, wie USB-Stick, sondern auch über eine Datenaustauschplattform der Finanzbehörde zur Verfügung gestellt werden können.
In einer Anlage zum Schreiben werden darüber hinaus die Grundsätze zur Datenüberlassung ergänzt. Dabei geht es um Informationen zum Beschreibungsstandard der Datenüberlassung, zur digitalen Lohnschnittstelle und zu den Exporten aus elektronischen Aufzeichnungssystemen. Die Finanzverwaltung stellt zu diesem Zweck eine Muster-index.xml-Datei zur Verfügung, welche als Beschreibung für digitale Schnittstellen dient.
Stand: 27. März 2024