Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld verlängert
Das Bundeskabinett hat kurz vor Weihnachten eine Verordnung beschlossen, mit der die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert wird. Die Bundesregierung reagiert damit auf den deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland. Ziel ist es, Betrieben in schwierigen Zeiten mehr Planungssicherheit zu geben, um ihre erfahrenen und eingearbeiteten Beschäftigten halten zu können.
Die Maßnahme gilt ab 28. Dezember 2024 und ist befristet bis Ende 2025.
Von der verlängerten Bezugsdauer profitieren Unternehmen, die sich bereits jetzt in Kurzarbeit befinden und bei denen der Arbeits- und Entgeltausfall mehr als zwölf Monate andauern wird. Unternehmens können zum Ende des bereits angezeigten Arbeitsausfalls oder früher eine Verlängerungsanzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen. Darin muss der Grund der Verlängerung erläutert werden und warum der Arbeitsausfall weiterhin vorübergehend ist.
Stand: 27. Dezember 2024