Bargeldobergrenze kommt

Nachdem das Europäische Parlament bereits im April dem Geldwäschepaket zugestimmt hatte, hat am 30. Mai 2024 nun auch der Rat der Europäischen Union zugestimmt. Damit ist das Geldwäschepaket, bestehend aus Verordnung und Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche, verabschiedet und muss nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.

Bargeldobergrenze

Es wird ein Verbot von Bargeldzahlungen ab 10.000 € eingeführt. Die Mitgliedsstaaten werden sogar noch niedrigere Summen festlegen können.

Änderungen bei den Verpflichteten

Der Kreis der Verpflichteten wird angepasst. So werden Güterhändler künftig nur noch dann Verpflichtete sein, wenn sie mit Luxusgütern wie Edelmetallen, Edelsteinen, Luxusautos, -flugzeugen oder -yachten oder Kulturgütern wie Kunstwerken handeln.

Neue Geldwäschebehörde

In Frankfurt am Main wird eine neue Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Authority for anti-money laundering and countering the financing of terrorism, AMLA) errichtet. Diese soll etwa die risikoreichsten Finanzunternehmen direkt beaufsichtigen oder bei Versagen der Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten – in Deutschland wäre das die BaFin – direkt eingreifen. Sie wird ihre Tätigkeit Mitte 2025 aufnehmen.

Inkrafttreten

Die Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche wird drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten anwendbar, also voraussichtlich ab Sommer 2027. Die Regelungen Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche müssen die Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen. Dafür haben sie zwei bzw. drei Jahre Zeit.
Weitere Informationen können Sie der Pressemeldung des Rats der Europäischen Union entnehmen.

Stand: 12. Juni 2024