Arbeitszeiten beim Ferienjob

Ferienjobber sollten generell mindestens 15 Jahre alt sein. Nur ausnahmsweise dürfen 13- bis 14-Jährige beschäftigt werden. Die Tätigkeit ist aber typischerweise auf maximal 2 Stunden am Tag beschränkt und darf nur leichte Tätigkeiten beinhalten. Insoweit ist die Beschäftigung von unter 15-jährigen in der Praxis eher selten anzutreffen.
Jugendliche, also Personen zwischen 15 und 18 Jahren, können in ihren Schulferien mit mehr Freiheiten eingesetzt werden. Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen. In der Ferienzeit dürfen Jugendliche im Hinblick auf die Arbeitszeit:
  • maximal acht Stunden täglich und maximal 40 Stunden wöchentlich,
  • regelmäßig nur in der Zeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr, mit Ausnahme weniger Branchen, wie der Gastronomie,
  • nicht samstags, sonntags oder an Feiertagen, branchenspezifischen Ausnahmen wie in der Gastronomie sind möglich,
beschäftigt werden.
Es gelten im Vergleich zu volljährigen Mitarbeitern strengere Pausenregelungen. Dem jugendlichen Ferienjobber müssen 30 Minuten Pausenzeit bei einer Arbeitszeit über 4,5 Stunden und 60 Minuten Pausenzeit ab einer Arbeitszeit über 6 Stunden eingeräumt werden.
Weitere Information
Weitere Informationen haben wir Ihnen auf unserer Internetseite zum Fokus-Thema „Ferienbeschäftigung“ zusammengestellt.

Stand: 10. Juli 2024