Neues Förderangebot für Gründungen und Nachfolge
KfW stellt zinsgünstiges Darlehen aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung
Seit dem 1. November 2024 steht Gründern sowie Unternehmensnachfolgern ein neues attraktives Förderangebot zur Verfügung. Dazu schlossen die KfW und die Deutschen Bürgschaftsbanken eine Kooperation und führen den ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ein.
Der ERP-Förderkredit erleichtert Gründern sowie Unternehmensnachfolgern den Zugang zu Finanzierungsmitteln und bietet zusätzliche Sicherheit für die beteiligten Hausbanken. Das Besondere: Für diesen Förderkredit werden die Hausbanken durch eine 100-prozentige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vom Kreditausfallrisiko entlastet.