Energiepolitik und -gesetze
Deutsche Energiepolitik
Die deutsche Energiepolitik wird maßgeblich von der Bundesregierung bestimmt. Auch wenn die EU wichtige Regulierungsfragen festlegt, gibt der Bund mit nationalen Entscheidungen den Weg für die Gestaltung der Energieversorgung vor.
Grundlage der deutschen Energiepolitik bildet das Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung. In 2010 von der Bundesregierung beschlossen, verfolgt das Konzept zwei grundlegende Strategien - die sogenannten "Kernziele" - um die Energiewende voranzubringen:
- erneuerbaren Energien ausbauen und
- Energieeffizienz erhöhen
Die beiden Kernziele sollen in den zentralen Bereichen Strom, Wärme und Verkehr erreicht werden. Sie werden daher nochmals in sogenannten "Steuerungszielen" für die drei genannten Bereiche konkretisiert. Die Steuerungsziele in den drei Bereichen Strom, Wärme und Verkehr sollen durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, wie etwa Gesetze, Verordnungen oder Förderprogramme.
Zuständige Ministerien
In erster Linie gibt es in Deutschland drei Ministerien und ein Amt, die sich mit Fragen der Energieversorgung, der Energiesicherheit und des Umwelt- und Klimaschutzes befassen:
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist das federführende Ressort für die Energiepolitik und setzt damit die politischen Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Es verantwortet die Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung ebenso wie die Steigerung der Energieeffizienz.
- Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) ist das federführende Ressort für die Klimapolitik und setzt die politischen Rahmenbedingungen, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erfüllen.
- Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entwickelt strategische Politikkonzepte für die bedarfsgerechte Planung der Bundesverkehrswege, ihre kosten- und termintreue Realisierung bei umfassender Bürgerbeteiligung sowie für eine umwelt- und klimafreundliche Ausgestaltung der Mobilität.
- Das Umweltbundesamt (UBA), als obere Bundesbehörde im Zuständigkeitsbereich des BMUB, forscht, berät die Politik und informiert die Öffentlichkeit zu Fragen der umweltverträglichen Gestaltung der Energieversorgung.
Hessische Energiepolitik
Am 20. November 2012 hat der Landtag das Hessische Energiezukunftsgesetz verabschiedet. Das Gesetz dient der Festschreibung der im Rahmen des Hessischen Energiegipfels definierten Ziele. Zur Erfüllung dieser Ziele - Deckung des Energieverbrauchs von Strom und Wärme möglichst zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energiequellen bis zum Jahr 2050 sowie Anhebung der jährlichen energetischen Sanierungsquote im Gebäudebestand auf mindestens 2,5 Prozent bis 3 Prozent - ist ein hoher Aufwand an Finanzmitteln und Investitionen erforderlich. Durch finanzielle Förderungen sollen Anreize für die Bürger:innen, aber auch Kommunen und Unternehmen gegeben werden.
Energiegesetze kurz erläutert (Auswahl)
In Deutschland gibt es eine Vielzahl an Gesetzen rund um das Thema Energie. Anbei haben wir für Sie eine Auswahl an den allgemein wichtigsten Gesetzen erstellt. Eine Übersicht über alle gültigen Gesetze finden Sie auf der Seite des BMWK unter www.bmwk.de.
Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Das Energiedienstleistungsgesetz fördert die Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen und sorgt für eine bessere Aufklärung der Endkunden.
Das Energiedienstleistungsgesetz fördert die Entwicklung des Marktes für Energiedienstleistungen und sorgt für eine bessere Aufklärung der Endkunden.
Energieeffizienzgesetz (EnEfG)
Das Gesetz legt Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest. Diese entsprechen den europäischen Vorgaben, die sich aus der Novelle der EU- Energieeffizienzrichtlinie für das Jahr 2030 für Deutschland ergeben. Die öffentliche Hand soll zudem mit Vorbild vorangehen. Hierzu definiert das Gesetz konkrete Einsparvorgaben für die öffentliche Hand. Auch werden Effizienzstandards für Rechenzentren definiert.
Das Gesetz legt Ziele für die Senkung des Energieverbrauchs fest. Diese entsprechen den europäischen Vorgaben, die sich aus der Novelle der EU- Energieeffizienzrichtlinie für das Jahr 2030 für Deutschland ergeben. Die öffentliche Hand soll zudem mit Vorbild vorangehen. Hierzu definiert das Gesetz konkrete Einsparvorgaben für die öffentliche Hand. Auch werden Effizienzstandards für Rechenzentren definiert.
Energieeinsparungsgesetz (EnEG)
Das Gesetz regelt die Grundpflichten zur Energieeinsparung im Gebäudebereich.
Das Gesetz regelt die Grundpflichten zur Energieeinsparung im Gebäudebereich.
Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
Das Gesetz regelt die Versorgung des lebenswichtigen Energiebedarfs für den Fall, dass die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist und diese Störung nicht rechtzeitig behoben werden kann.
Das Gesetz regelt die Versorgung des lebenswichtigen Energiebedarfs für den Fall, dass die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist und diese Störung nicht rechtzeitig behoben werden kann.
Energiesteuergesetz (EnergieSTG)
Das Gesetz regelt die Besteuerung aller Energiearten fossiler Herkunft als auch der nachwachsenden Energieerzeugnisse und synthetische Kohlenwasserstoffe aus Biomasse als Heiz- oder Kraftstoff.
Das Gesetz regelt die Besteuerung aller Energiearten fossiler Herkunft als auch der nachwachsenden Energieerzeugnisse und synthetische Kohlenwasserstoffe aus Biomasse als Heiz- oder Kraftstoff.
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)
Das Gesetz legt die Kennzeichnungspflicht von Produkten über deren Energieverbrauch sowie den Verbrauch von anderen wichtigen Ressourcen und CO2-Emissionen fest. Dies kann mittels Verbrauchskennzeichen, Produktinformationen oder Werbeinformationen erfolgen. Ergänzt werden die Vorgaben durch die EnergieverbrauchskennzeichnungsVO sowie die Pkw-EnergieverbrauchskennzeichnungsVO.
Das Gesetz legt die Kennzeichnungspflicht von Produkten über deren Energieverbrauch sowie den Verbrauch von anderen wichtigen Ressourcen und CO2-Emissionen fest. Dies kann mittels Verbrauchskennzeichen, Produktinformationen oder Werbeinformationen erfolgen. Ergänzt werden die Vorgaben durch die EnergieverbrauchskennzeichnungsVO sowie die Pkw-EnergieverbrauchskennzeichnungsVO.
Energieverbrauchsrelevante Produkte-Gesetz (EVPG)
Das Gesetz regelt Inverkehrbringen, Inbetriebnahme sowie das Ausstellen von Produkten, welche für den Energieverbrauch relevant sind.
Das Gesetz regelt Inverkehrbringen, Inbetriebnahme sowie das Ausstellen von Produkten, welche für den Energieverbrauch relevant sind.
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Das Gesetz definiert die Rahmenbedingungen für eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung mit Strom und Gas. Es reguliert die Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze, um einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten. Es setzt zugleich das Europäische Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung um. Ergänzt werden die Vorgaben durch 17 weitere Verordnungen.
Das Gesetz definiert die Rahmenbedingungen für eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung mit Strom und Gas. Es reguliert die Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze, um einen wirksamen und unverfälschten Wettbewerb zu gewährleisten. Es setzt zugleich das Europäische Gemeinschaftsrecht auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung um. Ergänzt werden die Vorgaben durch 17 weitere Verordnungen.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Mit dem Gesetz sollen die Weiterentwicklung von Technologien zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert und Kostensenkungen erreicht werden. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2050 auf 80% erhöht werden.
Mit dem Gesetz sollen die Weiterentwicklung von Technologien zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gefördert und Kostensenkungen erreicht werden. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2050 auf 80% erhöht werden.
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Das Gesetz soll dazu beitragen, den Anteil an erneuerbaren Energien im Wärmebereich bis 2020 auf 14 % zu erhöhen.
Das Gesetz soll dazu beitragen, den Anteil an erneuerbaren Energien im Wärmebereich bis 2020 auf 14 % zu erhöhen.
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung soll bis zum Jahr 2020 auf 25 % steigen. Hierzu sind Abnahme und Vergütung des Stroms aus KWKAnlagen geregelt. Zuschläge für den Neu- und Ausbau vonWärme- und Kältenetzen sowieWärme- und Kältespeichern sind ebenso definiert.
Die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung soll bis zum Jahr 2020 auf 25 % steigen. Hierzu sind Abnahme und Vergütung des Stroms aus KWKAnlagen geregelt. Zuschläge für den Neu- und Ausbau vonWärme- und Kältenetzen sowieWärme- und Kältespeichern sind ebenso definiert.
Stromsteuergesetz (StromStG)
Das Gesetz regelt die Besteuerung von Strom sowie auch u. a. die Befreiung, den Erlass und die Erstattung von Steuern.
Das Gesetz regelt die Besteuerung von Strom sowie auch u. a. die Befreiung, den Erlass und die Erstattung von Steuern.
Energieverordnungen kurz erläutert (Auswahl)
Wie auch bei den Gesetzen würde es den Rahmen spregen, wenn wir für Sie alle Verordnungen auflisten würden. Daher erhalten Sie hier in einer Auswahl einen kurzen Überblick über einige Verordnungen. Alle gültigen Verordnungen finden Sie auf der Webseite des BMWK unter www.bmwk.de.
Abschlatbare Lasten Verordnung (AbLaV)
Zweck dieser Verordnung ist die Ermöglichung einer dreijährigen Testphase für ein netzdienliches industrielles Lastmanagement.
Zweck dieser Verordnung ist die Ermöglichung einer dreijährigen Testphase für ein netzdienliches industrielles Lastmanagement.
Anlagenregister-Verordnung (AnlRegV)
Die Verordnung regelt die Voraussetzungen für die Einführung und den Betrieb eines Anlagenregisters für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Grubengas.
Die Verordnung regelt die Voraussetzungen für die Einführung und den Betrieb eines Anlagenregisters für Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und Grubengas.
Anreizregulierungs-Verordnung (ARegV)
In der Verordnung ist die Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen im Wege der Anreizregulierung defniert. Sie enthält zudem Bestimmungen zur Ermittlung des zulässigen Gesamterlöses des Netzbetreibers (Erlösobergrenze) aus den Netzentgelten sowie Qualitätsvorgaben.
In der Verordnung ist die Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Energieversorgungsnetzen im Wege der Anreizregulierung defniert. Sie enthält zudem Bestimmungen zur Ermittlung des zulässigen Gesamterlöses des Netzbetreibers (Erlösobergrenze) aus den Netzentgelten sowie Qualitätsvorgaben.
Durchschnittsstrompreis-Verordnung (DSPV)
Die Verordnung legt fest, wie die durchschnittlichen Strompreise für die Berechnung der Stromkostenintensivität in der Besonderen Ausgleichsregelung berechnet werden.
Die Verordnung legt fest, wie die durchschnittlichen Strompreise für die Berechnung der Stromkostenintensivität in der Besonderen Ausgleichsregelung berechnet werden.
Energieeinspar-Verordnung (EnEV)
Die Verordnung setzt bautechnische Standards zur Verbesserung der Energiebilanz von Gebäuden unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit um.
Die Verordnung setzt bautechnische Standards zur Verbesserung der Energiebilanz von Gebäuden unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit um.
Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung (EnVKV)
Die Verordnung regelt die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen.
Die Verordnung regelt die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrelevante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen.
Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV)
Die Verordnung trifft Regelungen zur Vermarktung des nach dem EEG vergüteten Stroms, zur Ermittlung und Veröffentlichung der EEG-Umlage sowie in Bezug auf Herkunftsnachweise, Regionalnachweise und die zugehörigen Register.
Die Verordnung trifft Regelungen zur Vermarktung des nach dem EEG vergüteten Stroms, zur Ermittlung und Veröffentlichung der EEG-Umlage sowie in Bezug auf Herkunftsnachweise, Regionalnachweise und die zugehörigen Register.
Heizkosten-Verordnung (HeizkostenV)
Die Verordnung regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung des Energieverbrauches in den Bereichen Heizung undWarmwasser für Gebäude mit mehrerenWohnungen oder sonstigen Nutzeinheiten.
Die Verordnung regelt die verbrauchsabhängige Abrechnung des Energieverbrauches in den Bereichen Heizung undWarmwasser für Gebäude mit mehrerenWohnungen oder sonstigen Nutzeinheiten.
Konzessionsabgaben-Verordnung (KAV)
Die Verordnung regelt Rahmenbedingungen und Bemessung von Konzessionsabgaben für Strom und Gas. Gezahlt wird die Konzessionsabgabe von den Energieversorgungsunternehmen an die Gemeinden und Landkreise. Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt für die Einräumung des Rechts zur Nutzung der öffentlichen Verkehrswege und den Betrieb von Leitungen.
Die Verordnung regelt Rahmenbedingungen und Bemessung von Konzessionsabgaben für Strom und Gas. Gezahlt wird die Konzessionsabgabe von den Energieversorgungsunternehmen an die Gemeinden und Landkreise. Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt für die Einräumung des Rechts zur Nutzung der öffentlichen Verkehrswege und den Betrieb von Leitungen.
Kraftwerksnetzanschluss-Verordnung (KraftNAV)
Die Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Anlagen zur Stromerzeugung mit einer Nennleistung ab 100 MWan Elektrizitätsversorgungsnetze mit einer Spannung von mindestens 110 kV angeschlossen werden. Sie enthält Bestimmungen zum Verfahren des Netzanschlusses sowie der Kostentragung für die Verbindung und sieht Informationsplichten des Netzbetreibers vor.
Die Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Anlagen zur Stromerzeugung mit einer Nennleistung ab 100 MWan Elektrizitätsversorgungsnetze mit einer Spannung von mindestens 110 kV angeschlossen werden. Sie enthält Bestimmungen zum Verfahren des Netzanschlusses sowie der Kostentragung für die Verbindung und sieht Informationsplichten des Netzbetreibers vor.
Netzreserve-Verordnung (NetzResV)
Die Verordnung regelt das Verfahren der Beschaffung der Netzreserve, den Einsatz von Anlagen in der Netzreserve sowie Anforderungen an Anlagen in der Netzreserve. Sie präzisiert zudem die Bestimmungen zum Umgang mit geplanten Stilllegungen von Erzeugungsanlagen oder Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie.
Die Verordnung regelt das Verfahren der Beschaffung der Netzreserve, den Einsatz von Anlagen in der Netzreserve sowie Anforderungen an Anlagen in der Netzreserve. Sie präzisiert zudem die Bestimmungen zum Umgang mit geplanten Stilllegungen von Erzeugungsanlagen oder Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie.
Niederspannungsanschluss-Verordnung (NAV)
Die Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen die Netzbetreiber Letztverbraucher an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. Sie umfasst Bestimmungen über den Netzanschluss sowie die Anschlussnutzung und enthält Vorgaben zum Inhalt des Netzanschlussvertrages.
Die Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen die Netzbetreiber Letztverbraucher an ihr Niederspannungsnetz anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Elektrizität zur Verfügung zu stellen haben. Sie umfasst Bestimmungen über den Netzanschluss sowie die Anschlussnutzung und enthält Vorgaben zum Inhalt des Netzanschlussvertrages.
PKW-Verbrauchskennzeichen-Verordnung (Pkw-WvVKV)
Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung informiert mit dem Pkw-Label über die CO2-Effzienz von Fahrzeugen. Zusätzlich zur Angabe der absoluten Verbrauchswerte gibt die farbige CO2-Effzienzskala Auskunft darüber, wie effzient das Fahrzeug verglichen mit anderen Modellen ist.
Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung informiert mit dem Pkw-Label über die CO2-Effzienz von Fahrzeugen. Zusätzlich zur Angabe der absoluten Verbrauchswerte gibt die farbige CO2-Effzienzskala Auskunft darüber, wie effzient das Fahrzeug verglichen mit anderen Modellen ist.
Stromgrundversorgungs-Verordnung (StromGVV)
Die Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Energieversorger Haushaltskunden im Niederspannungsbereich im Rahmen der Grundversorgung mit Elektrizität zu allgemeinen Preisen beliefern. Sie regelt neben den Aufgaben und Rechten des Grundversorgers die Modalitäten sowie die Abrechnung der Belieferung.
Die Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Energieversorger Haushaltskunden im Niederspannungsbereich im Rahmen der Grundversorgung mit Elektrizität zu allgemeinen Preisen beliefern. Sie regelt neben den Aufgaben und Rechten des Grundversorgers die Modalitäten sowie die Abrechnung der Belieferung.
Stromnetzzugangs-Verordnung (StromNZV)
Die Verordnung regelt die Bedingungen für die Einspeisung von elektrischer Energie in die Stromnetze sowie die zeitgleiche Entnahme von Strom an räumlich davon entfernten Entnahmestellen der Elektrizitätsversorgungsnetze. Darüber hinaus regelt sie die Grundsätze zu Ausgleichsleistungen und dem Bilanzkreismanagement.
Die Verordnung regelt die Bedingungen für die Einspeisung von elektrischer Energie in die Stromnetze sowie die zeitgleiche Entnahme von Strom an räumlich davon entfernten Entnahmestellen der Elektrizitätsversorgungsnetze. Darüber hinaus regelt sie die Grundsätze zu Ausgleichsleistungen und dem Bilanzkreismanagement.
Stromnetzentgelt-Verordnung (StromNEV)
Die Verordnung regelt die Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Übertragungs- und Verteilernetzen (Netzentgelte), für die Durchleitung von Strom zu den Verbrauchern sowie für dezentrale Einspeisungen.
Die Verordnung regelt die Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Übertragungs- und Verteilernetzen (Netzentgelte), für die Durchleitung von Strom zu den Verbrauchern sowie für dezentrale Einspeisungen.
Systemdienstleistungs-Verordnung Wind (SDLWindV)
Ziel dieser Verordnung ist es, Sicherheit und Stabilität der Stromnetze bei einem hohen Anteil an Windenergie zu erhöhen. Sie soll dazu beitragen, dass Windenergie verstärkt Systemdienstleistungen für die Netze liefert.
Ziel dieser Verordnung ist es, Sicherheit und Stabilität der Stromnetze bei einem hohen Anteil an Windenergie zu erhöhen. Sie soll dazu beitragen, dass Windenergie verstärkt Systemdienstleistungen für die Netze liefert.
Systemstabilitäts-Verordnung (SysStabV)
Zweck dieser Verordnung ist es, eine Gefährdung der Systemstabilität im Versorgungsnetz bei Solaranlagen zu vermeiden. Sie enthält Verplichtungen zur Nachrüstung vonWechselrichtern sowie Informationsplichten der Übertragungsnetzbetreiber.
Zweck dieser Verordnung ist es, eine Gefährdung der Systemstabilität im Versorgungsnetz bei Solaranlagen zu vermeiden. Sie enthält Verplichtungen zur Nachrüstung vonWechselrichtern sowie Informationsplichten der Übertragungsnetzbetreiber.
Verordnung zum Schutz von Übertragungsnetzen (ÜNSchutzV)
Die Verordnung gestaltet die kritische Infrastrukturen-Richtlinie auf nationaler Ebene näher aus. Es werden Einzelheiten und Fristen des Verfahrens geregelt sowie die Anforderungen an die Sicherheitspläne und die Sicherheitsbeauftragten konkretisiert.
Die Verordnung gestaltet die kritische Infrastrukturen-Richtlinie auf nationaler Ebene näher aus. Es werden Einzelheiten und Fristen des Verfahrens geregelt sowie die Anforderungen an die Sicherheitspläne und die Sicherheitsbeauftragten konkretisiert.