Glossar zum IHK-Beitrag
Was ist eine Umlage, die Bemessungsgrundlage und was ist mit Hebesatz gemeint? Die Sprache der Finanzwelt und gerade die des IHK-Beitrags ist nicht immer jedem geläufig. Im folgenden haben wir für Sie die relevanten Begrifflichkeiten kurz erklärt.
- Abrechnung
Setzt das Finanzamt den erzielten Gewerbeertrag, den Zerlegungsanteil oder hilfsweise den Gewinn aus Gewerbebetrieb fest, so wird das betreffende Jahr innerhalb eines Beitragsbescheides abgerechnet. Innerhalb dieser Abrechnung kann es zu einer Nachveranlagung oder zu einem Guthaben kommen. Auch nach einer Gewerbeabmeldung können noch Abrechnungen aufgrund von Finanzamtsmeldungen für zurückliegende Jahre erfolgen.
- Beitragsbescheidnummer
Die Nummer finden Sie auf Ihrem Beitragsbescheid. Jeder Beitragsbescheid hat eine eigene Beitragsbescheidnummer. Bitte geben Sie diese und die Identnummer bei einer Überweisung oder im Schriftwechsel stets an.
- Bemessungsgrundlage
Die Berechnung Ihres IHK-Beitrages erfolgt auf der Basis Ihrer gewerblichen Einkünfte. Als Bemessungsgrundlage dient dabei der (zuletzt) bekannte Gewerbeertrag, ersatzweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb.
- Bescheid-Datum
Datum, zu dem die IHK-Beiträge festgesetzt werden. In der detaillierten Forderungsaufstellung im Beitragsbescheid können Sie das angesprochene Beitragsjahr/e entnehmen.
- Freibetrag (bei Umlage)
Relevant für: Natürliche Personen und PersonengesellschaftenBei der Berechnung der Umlage für Personen und Personengesellschaften wird der Gewerbeertrag oder Gewinn aus Gewerbebetrieb um einen Freibetrag von 15.340 Euro gekürzt. Dementsprechend fällt bei einer Bemessungsgrundlage bis zur Höhe des Freibetrages bei natürlichen Personen und Personengesellschaften kein Umlagebetrag an.
- Gewerbeertrag / Gewinn aus Gewerbebetrieb
Der Gewerbeertrag, hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb, dient als Bemessungsgrundlage für die Berechnung des IHK-Beitrages. Bei der Berechnung des IHK-Beitrages ist dies immer der festgesetzte Gewerbeertrag oder der Gewinn aus Gewerbebetrieb. Die Höhe der Gewerbesteuer ist für die Berechnung des IHK-Beitrages nicht relevant.
- Grundbeitrag
Der Grundbeitrag wird jährlich von der Vollversammlung in der Wirtschaftssatzung festgelegt. Die Höhe ist gestaffelt nach dem Gewerbeertrag, hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb. Für Kaufleute und Nichtkaufleute sind die Grundbeiträge getrennt in der Wirtschaftssatzung festgesetzt.
- Identnummer
Die Identnummer entspricht Ihrer persönlichen IHK-Mitgliedsnummer. Bitte geben Sie diese bei einer Überweisung oder im Schriftwechsel stets an.
- Schuld / Guthaben
Diese Spalte im Beitragsbescheid weist den Grundbeitrag plus Umlage abzüglich bereits geleisteter Zahlungen für das jeweilige Beitragsjahr aus. Ist der Saldo mit einem „G“ versehen, handelt es sich um ein Guthaben. Ist der Saldo mit einem „S“ versehen, handelt es sich um eine Forderung an das IHK-Mitglied.Relevant bei Guthaben:
Ist die Bankverbindung uns bereits bekannt, ist diese unter dem Gesamtsaldo aufgeführt. Das Guthaben wird dann automatisch an dieses Bankkonto überwiesen. Sollte die Bankverbindung nicht mit Ihrer übereinstimmen, bitten wir Sie, uns Ihre korrekte Bankverbindung innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Bescheides schriftlich an beitrag@fulda.ihk.de oder mit dem beigefügten Kontaktformular mitzuteilen. - Vorläufige Veranlagung
Sofern der Gewerbeertrag, der Zerlegungsanteil oder hilfsweise der Gewinn aus Gewerbebetrieb noch nicht vorliegt, erfolgt eine vorläufige Veranlagung für das aktuelle Jahr, die sich an den letzten vom Finanzamt festgesetzten gewerblichen Einkünften bemisst. Ist die Bemessungsgrundlage der Vorjahre nicht repräsentativ für das aktuelle Jahr, so können Sie eine Korrektur beantragen.
- Zahlfrist
Die Zahlfrist ist auf der Rückseite des Beitragsbescheides angegeben. Die Frist bis zur Zahlung beträgt vier Wochen. Sie gilt nur für die Forderungen, die mit diesem Bescheid festgesetzt wurden. Zahlfristen von Forderungen, die mit früheren Bescheiden festgesetzt wurden, werden durch diese Frist nicht aufgehoben.