FAQ IHK-Mitgliedsbeitrag
- Wie berechnet sich der Mitgliedsbeitrag?
Der Beitrag setzt sich aus Grundbeitrag und Umlage zusammen. Der Grundbeitrag ist so gestaffelt, dass er der Leistungsstärke der Unternehmen entspricht. Die Umlage richtet sich nach den Erträgen der Firmen. Also: Wer mehr Gewinne macht, der zahlt auch mehr. Der IHK-Beitrag orientiert sich dadurch an den finanziellen Möglichkeiten der Betriebe.
- Wer setzt die Höhe der Beiträge fest?
Die Parlamente der IHKs, also die gewählten Unternehmer in der IHK-Vollversammlung, entscheiden über die IHK-Haushalte und ihre Finanzierung. Und damit auch über die Höhe der Mitgliedsbeiträge.
- Woher hat die IHK die Gewerbeerträge erfahren?
Nach § 9 Abs. 2 des IHK-Gesetzes ist die IHK berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge die Bemessungsgrundlagen von den Finanzämtern zu erhalten. Die Finanzämter sind zur Mitteilung berechtigt und verpflichtet. Ihre Berechtigung ergibt sich aus § 31 Abs. 1 der Abgabenordnung, wonach sie die für deren Arbeit notwendigen Besteuerungsunterlagen an Körperschaften des öffentlichen Rechts weitergeben müssen. Es werden ausschließlich diese Daten übermittelt. Weitere anderweitige Einkünfte sind der IHK nicht bekannt. Das Steuergeheimnis ist auch von der IHK zu wahren. Sie darf die mitgeteilten Besteuerungsunterlagen nur für Beitragszwecke verwenden und nicht Dritten offenbaren. Selbst innerhalb der IHK haben nur ausgewählte Mitarbeiter Zugang zu diesen Daten. Der Datenschutz ist damit sichergestellt.
- Beiträge der IHK Fulda für das Geschäftsjahr 2024
Die IHK Fulda hat für das Geschäftsjahr 2024 folgende Grundbeiträge beschlossen:Kleingewerbetreibender mit einemGewerbeertrag/ Gewinn aus Gewerbebetrieb unter 5.200,00 €beitragsfrei
Gewerbeertrag/ Gewinn aus Gewerbebetrieb bis 25.600 €60,00 € Grundbeitrag
Gewerbeertrag/ Gewinn aus Gewerbebetrieb über 25.600 €90,00 € GrundbeitragHandelsregisterfirmen mit einemGewerbeertrag/ Gewinn aus Gewerbebetrieb bis 35.800,00 €250,00 € GrundbeitragGewerbeertrag/ Gewinn aus Gewerbebetrieb über 35.800,00 €420,00 € GrundbeitragKomplementärgesellschaft auf Antrag
(siehe Beitragsordnung § 14) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 157 KB)125,00 € GrundbeitragDer Umlagehebesatz beträgt im Jahr 2024 0,25 Prozent. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist die Bemessungsgrundlage einmal um einen Freibetrag von 15.340 € für das Unternehmen zu kürzen. - Muss ich als Existenzgründer Beitrag bezahlen?
Nicht im Handelsregister eingetragene natürliche Personen, die ihr Gewerbe nach dem 31.12.2003 angezeigt und in den letzten fünf Wirtschaftsjahren vor ihrer Betriebseröffnung weder Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielt haben noch an einer Kapitalgesellschaft mittelbar oder unmittelbar zu mehr als einem Zehntel beteiligt waren sind für das Geschäftsjahr der IHK, in dem die Betriebseröffnung erfolgt, und für das darauf folgende Jahr von der Umlage und vom Grundbeitrag sowie für das dritte und vierte Jahr von der Umlage befreit, wenn ihr Gewerbeertrag hilfsweise Gewinn aus Gewerbebetrieb 25.000 € nicht übersteigt.
- Wann wird der Beitrag fällig?
Mit der Bekanntgabe des Beitragsbescheides wird der Betrag fällig. Bitte überweisen Sie den Betrag innerhalb der nächsten vier Wochen auf das Konto der IHK Fulda. Sie können uns auch die Erlaubnis zum Lastschrifteneinzug erteilen.Offene Forderungen werden nach vier Wochen angemahnt. Sofern kein Zahlungsausgleich nach der 2. Mahnung erfolgt, werden die offenen Forderungen an die zuständige Stadt- oder Kreiskasse zum Vollzug übergeben. Hierbei anfallende Zusatzkosten werden dem Beitragspflichtigen separat von den Stadt- bzw. Kreiskasse in Rechnung gestellt.
- Warum sind die IHK-Beiträge von Region zu Region unterschiedlich ?
Die Beiträge werden nicht zentral festgesetzt, sondern die regionale IHK-Vollversammlung entscheidet über die Beitragshöhe. Wenn die Unternehmer mehr IHK-Leistungen beschließen, so müssen sie diese über höhere Beiträge oder Gebühren finanzieren.Eine untere Grenze ist dort gesetzt, wo die IHKs ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen müssen. Aber auch hier gibt es Unterschiede, weil sich die Regionen in der Wirtschaftskraft ihrer Unternehmen unterscheiden. Das kann dazu führen, dass eine IHK in einer Region mit schwächerer Wirtschaftskraft etwas höhere Beiträge erheben muss, um ihre Aufgaben gerecht zu werden.
- Mein Gewerbe ist bereits abgemeldet, warum erhalte ich noch immer einen Beitragsbescheid?
Veranlagungen zum IHK-Beitrag erfolgen zeitnah. Das heißt, der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb des laufenden Jahres ist die Grundlage der Beitragsveranlagung.Da uns der Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb des laufenden Beitragsjahres zum Zeitpunkt der Veranlagung nicht vorliegen kann, muss auf ältere, uns vorliegende Daten zum Zwecke der Vorauszahlung zurückgegriffen werden.Da es sich somit bei den IHK-Beitragsbescheiden zunächst um Vorauszahlungsbescheide handelt, die erst dann endgültig abgerechnet werden können, sobald der IHK der Gewinn bzw. Gewerbeertrag des betreffenden Beitragsjahres vorliegt.So kann es vorkommen, dass Gewerbetreibende trotz bereits erfolgter Gewerbeabmeldung für zurückliegende Jahre (in denen das Gewerbe noch ausgeübt wurde) eine endgültige Beitragsabrechnung (Nachforderung oder Gutschrift) erhalten.
- Warum erhalte ich für meine abgemeldete bzw. in Liquidation befindliche GmbH noch einen Beitragsbescheid?
Eine GmbH ist kraft Rechtsform nach § 2 GewStG gewerbesteuerpflichtig. Sie ist gemäß § 13 Abs. 3 GmbHG eine Handelsgesellschaft und gilt nach § 6 HGB als Vollkaufmann. Solange eine GmbH noch im Handelsregister eingetragen und somit existent ist, also auch während einer Liquidationsphase, besteht IHK-Zugehörigkeit und Beitragspflicht. Die Beitragspflicht ist an die Gewerbesteuerpflicht geknüpft.Bei Kapitalgesellschaften erlischt die Gewerbesteuerpflicht erst mit der Beendigung der Gesellschaft. Dies ist grundsätzlich der Zeitpunkt, in dem die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister (nicht Abmeldung, nicht Auflösung) erfolgt ist.
- Zahle ich für jede Betriebsstätte Beiträge?
Die IHK-Zugehörigkeit wird in § 2 des IHK-Gesetzes geregelt. Danach gehören alle Betriebe, die im Bezirk der IHK eine gewerbliche Niederlassung oder eine Betriebsstätte unterhalten, der IHK an. Als Betriebsstätten gelten alle festen örtlichen Anlagen oder Einrichtungen, wie z.B. Produktionsstätten, Verkaufsstellen, technische Außenbüros und Baustellen.Für mehrere unselbständige Betriebsstätten im IHK-Bezirk, wird der Grundbeitrag nur einmal erhoben. Bei dem Grundbeitrag handelt es sich um eine unteilbare Jahresabgabe, die auch dann in voller Höhe zu entrichten ist, wenn das Gewerbe nicht während des gesamten Jahres IHK-zugehörig war.Auch der Grundbeitrag wird vorläufig erhoben. Sollte später ein über der jeweilig veranlagten Grenze liegender Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb gemeldet werden, erfolgt eine endgültige Veranlagung in der nächsten Grundbeitragsstaffel unter Verrechnung der Anzahl.
- Wir haben Liquiditätsprobleme – was nun?
Im Falle eines Liquiditätsproblems gibt es die Möglichkeit der Stundung Ihres IHK-Mitglied-Beitrages. In diesem Fall richten Sie bitte eine E-Mail an beitrag@fulda.ihk.de unter Nennung Ihrer Ident.-Nr. und des gewünschten Stundungstermins. Wir sind bereit, Ihnen großzügige Stundungsfristen einzuräumen.
- Was, wenn sich unsere Bemessungsgrundlage von der in Bescheid abweicht (Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb)?
Die Vorausveranlagung für die Umlage basiert auf der jüngsten uns von Ihnen oder der Finanzverwaltung mitgeteilten Bemessungsgrundlage (Gewerbeertrag bzw. Gewinn aus Gewerbebetrieb). Wenn Sie davon ausgehen, dass der für das Jahr zu erwartende Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb deutlich von der im dem beiliegenden Bescheid genannten Bemessungsgrundlage abweicht, können Sie gerne eine Anpassung der Vorauszahlung für die Umlage beantragen.
Eine Mail an die beitrag@fulda.ihk.de unter Nennung Ihrer Ident.-Nr. und der von Ihnen gewünschten Bemessungsgrundlage genügt. Wir werden Ihnen dann einen überarbeiteten Beitragsbescheid zukommen lassen.
- Wieso muss ich als Photovoltaikanlagen-Betreiber Beitrag bezahlen?
Verkaufen Sie Ihren Strom, den Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage auf Ihrem eigengenutzten Gebäude erzeugt haben, an einen Energieversorger? Dann liegt aus steuerlicher Sicht eine gewerbliche Tätigkeit vor. Diese Tätigkeit ist verbunden mit der grundsätzlichen Gewerbesteuerpflicht und mit der Mitgliedschaft der IHK.Seit dem 01.01.2023 sind die Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 30 Kilowatt von der objektiven Gewebesteuerpflicht befreit. Dies führt dazu, dass damit für diese Betreiber auch die gesetzliche Mitgliedschaft gem. § 2 Abs. 1 IHKG in der IHK wegfällt.Betreiben Sie als Einzelunternehmer oder in Form einer nicht im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaft (BGB-Gesellschaft) eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung über 30 Kilowatt sind Sie IHK-Mitglied und damit beitragspflichtig.
- Kann ich den Beitrag als Betriebsausgabe geltend machen?
Zu den öffentlichen Abgaben zählen die gesetzlichen Mitgliedsbeiträge. Sie können diese als abzugsfähige Betriebsausgaben bei Ihrer Steuererklärung ansetzen. Jedoch erhalten Sie keine Mehrwertsteuer, die als Vorsteuer geltend gemacht werden können.
- Können IHK-Beiträge verjähren?
Zur Verjährung von IHK-Beiträgen verweisen wir auf die einschlägigen Paragraphen der Abgabenordnung:
- Festsetzungsverjährung: § 169 Abs. 2 Nr. 2 AO - vier Jahre.
- Vgl. hierzu auch § 170 AO: Beginn der Festsetzungsfrist = mit Ablauf des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.
- Vgl. § 171 AO - geänderter Grundlagenbescheid.
- Zahlungsverjährung: §§ 228 - 232 AO - fünf Jahre.
- Kann ich aus der IHK austreten?
Ein Austritt aus der IHK ist nicht möglich. Die Mitgliedschaft ergibt sich aus dem IHK-Gesetz und endet erst, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Bei einer Sitzverlegung wechselt die Mitgliedschaft zu der örtlichen zuständigen IHK.
Bei der tatsächlichen Einstellung der gewerblichen Tätigkeit endet die IHK-Zugehörigkeit bei Einzelkaufleuten und Personengesellschaften. Bei Kapitalgesellschaften endet die IHK-Zugehörigkeit mit Löschung des Handelsregistereintrags. Bitte beachten Sie hierbei, dass Liquidations- oder Insolvenzverfahren keinen Einfluss auf die Beitragspflicht nehmen.
- Was macht die IHK für mich?
Aufgaben einer IHK sind:
- die wirtschaftlichen Interessen der IHK-Zugehörigen wahrzunehmen und gegenüber Land und Bund zu vertreten sowie,
- die vom Staat übertragenen Aufgaben zu erfüllen
Die IHK Fulda bietet ihren Mitgliedern weitere Serviceleistungen an. Eine Übersicht finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 767 KB). - Entwicklung der Beiträge
- Weitere Fragen?
Bei weiteren Fragen zu Ihrem IHK-Beitrag und zu Ihrer IHK-Mitgliedschaft können Sie uns gerne unter der Rufnummer 0661/284-40 oder per Mail unter beitrag@fulda.ihk.de kontaktieren.