Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Nichtakademiker erleichtert

Die neue Beschäftigungsverordnung, die am 1. Juli 2013 in Kraft getreten ist, ermöglicht Fachkräften aus Staaten außerhalb der EU mit qualifizierter Berufsausbildung neue Wege der Zuwanderung. Nach der Zuwanderungserleichterung für Hochqualifizierte durch die Einführung der "Blauen Karte EU" im vergangenen Jahr trägt die Neuregelung zu einer weiteren Vereinfachung der Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmer, die über eine mindestens zweijährige Berufsbildung verfügen, bei.
Voraussetzung für die Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt ist zunächst, dass der ausländische Berufsabschluss einem deutschen Berufsabschluss gleichwertig ist. Zudem bedarf es entweder einer Vermittlungsabsprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des jeweiligen Herkunftslandes oder der Feststellung durch die Bundesagentur für Arbeit, dass der Beruf zu den Mangelberufen in Deutschland gehört, für die eine Zuwanderung aus dem Ausland verstärkt ermöglicht werden soll. Hierbei werden auch regionale Besonderheiten berücksichtigt. Welche Berufe das im Einzelnen sind, ist auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit- Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) unter dem Stichwort“ Positivliste“ veröffentlicht.
Die neue Beschäftigungsverordnung nimmt insgesamt eine Neugliederung der bisherigen Regelungen vor und fasst Detailregelungen für beispielsweise Au-Pair, den Personalaustausch innerhalb international aufgestellter Konzerne oder Hilfstätigkeiten zusammen.