Kreislaufwirtschaft

Verpackungsgesetz - Was Unternehmen wissen müssen

Das Verpackungsgesetz regelt die Pflichten von Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen, und zielt darauf ab, die Umweltbelastung durch Verpackungsabfälle zu reduzieren. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen für Unternehmen in Thüringen sowie Links zu weiterführenden Details und Ansprechstellen.

Ihre Pflichten auf einen Blick

Registrierung im Verpackungsregister LUCID

  • Alle Hersteller und Erstinverkehrbringer müssen sich im öffentlichen Register LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren.
  • Ab 2022 gilt die Registrierungspflicht auch für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen (z. B. Transportverpackungen).

Lizenzierung bei einem Dualen System

  • Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher und vergleichbaren Betrieben anfallen, müssen lizenziert werden.
  • Beispiele: Tragetaschen, To-Go-Becher, Versandkartons.
  • Frist: 31. Dezember, sonst Vertriebsverbot

Nachweispflichten

  • Jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten und verwerteten Verpackungsmengen bis zum 15. Mai.
  • Dokumentation nach Materialart (z. B. Kunststoff, Papier, Metall).

Wichtige Neuerungen

Mehrwegpflicht in der Gastronomie (seit 2023)

  • Restaurants, Cafés und Lieferdienste müssen Mehrwegverpackungen als Alternative zu Einwegbehältern anbieten.
  • Ausnahmen: Kleinbetriebe (bis 5 Mitarbeiter und max. 80 m² Verkaufsfläche).

Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen

  • Seit 2022: Ausweitung auf alle Einwegkunststoffflaschen und -dosen.
  • Ab 2024: Auch für Milch und Milcherzeugnisse.

Rezyklatanteil in PET-Flaschen

  • Ab 2025: Mindestens 25 % recycelter Kunststoff.
  • Ab 2030: Mindestens 30 %.

Schritte zur Umsetzung

  1. Registrieren Sie sich im Verpackungsregister LUCID
  2. Schließen Sie einen Lizenzvertrag ab
  3. Erfüllen Sie die Nachweispflichten
    • Dokumentieren Sie Ihre Verpackungsmengen und halten Sie die Meldefristen ein.

Service der IHK Erfurt

Die IHK Erfurt unterstützt Sie bei Fragen rund um das Verpackungsgesetz: