Kreislaufwirtschaft

Wie werden HBCD-haltige Dämmstoffe entsorgt?

Seit 2017 ist die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung in Kraft getreten.
Die Verordnung betrifft vorrangig HBCD-haltige Abfälle. Diese können als normaler, d. h. kein gefährlicher Abfall, entsorgt werden.
Die Anwendung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) auf HBCD-haltige Wärmedämmstoffe (Styropor) führte in vielen Bundesländern zu erheblichen Problemen bei der Entsorgung insbesondere bei kleinen und mittelständischen Bau-, Abbruch- und Dachdeckerbetrieben.
Mit der beschlossenen Regelung werden HBCD-haltige Abfälle nicht mehr, wie zwischenzeitlich praktiziert, als gefährliche Abfälle eingestuft, die Entsorgung wird dadurch wesentlich vereinfacht.
Das Umweltbundesamt informiert ausführlich über alternative Dämmstoffe und künftige Anforderungen an die Entsorgung.