IHK-Bescheinigungen

Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr

Zahlreiche Länder verlangen bei der Einfuhrabfertigung von Warensendungen die Vorlage von Ursprungszeugnissen und weiteren Handelsdokumenten, die von den zuständigen Stellen in den Exportländern ausgestellt bzw. bescheinigt sein müssen. In einigen Fällen ist zusätzlich die Legalisierung der bescheinigten Handelsdokumente durch eine konsularische Vertretung des jeweiligen Bestimmungslandes im Exportland erforderlich.
Einen Überblick über die Einfuhrvorschriften aller Länder der Welt geben die Konsulats- und Mustervorschriften. Das von der Handelskammer Hamburg herausgegebene Exportnachschlagewerk K und M informiert darüber, welche Dokumente Sie oder Ihr Kunde bei der Einfuhrabfertigung im Bestimmungsland vorlegen muss und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Folgende Dokumente werden regelmäßig von den IHKs bescheinigt:

  • Handels- und Proforma-Rechnungen
  • Lieferscheine und Packlisten
  • Preislisten
  • Zertifikate
  • Einladungsschreiben
  • Visumanträge
Sofern eine IHK-Bescheinigung auf einem Dokument beantragt wird, das vom Unternehmen selbst ausgestellt wurde, ist darauf zu achten, dass die Firmenbögen alle im Geschäftsverkehr erforderlichen Pflichtangaben enthalten (Firma, Rechtsform, Anschrift, Handelsregisternummer, Registergericht). Abhängig vom Inhalt der zu bescheinigenden Dokumente sind der IHK bei der Antragstellung Unterlagen vorzulegen, die eine Prüfung der Richtigkeit bzw. der Plausibilität der in den Dokumenten enthaltenen Inhalte ermöglichen. Enthalten die zu bescheinigenden Dokumente Angaben zum nichtpräferenziellen Ursprung, sind bei der Antragstellung grundsätzlich die gleichen Ursprungsnachweise vorzulegen wie bei der Beantragung von Ursprungszeugnissen.

Vor Abschluss eines Vertrages oder der Akzeptierung von Akkreditivbedingungen sollten Unternehmen rechtzeitig prüfen, ob sie die gewünschten bzw. geforderten Bescheinigungen beschaffen können. Schwierigkeiten treten in der Praxis häufig in den Fällen auf, in denen eine IHK-Bescheinigung gefordert wird, die IHKs aber nach deutschem Recht nicht für das betreffende Rechtsgebiet zuständig sind und daher die gewünschte Bescheinigung nicht ausstellen dürfen.

Beispiele für Aufgaben, die der Gesetzgeber ausdrücklich anderen Stellen übertragen hat, sind:

  • öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen,
  • die Beurkundung von Verträgen,
  • die Bestätigung von Inhalten aus laufenden Registern,
  • die Ausstellung von Veterinär- und Pflanzengesundheitszeugnissen,
  • die Bestätigung der Verkehrsfähigkeit von Lebensmitteln, Kosmetikprodukten,
  • die Bestätigung der Verkehrsfähigkeit von Medizinprodukten und Arzneimitteln,
  • die Bestätigung von Übersetzungen vereidigter Übersetzer.

Beglaubigung öffentlicher Urkunden, Kopien sowie Apostillen

Für Beglaubigungen öffentlicher Urkunden sowie für die Ausstellung von Apostillen ist das Landesverwaltungsamt Thüringen zuständig. Nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz dürfen alle Behörden Kopien derjenigen Urkunden, die sie selbst ausgestellt haben, beglaubigen.

Exportzertifikate für tierische Lebensmittel

Exportzertifikate für tierische Lebensmittel stellt das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz aus. Ein tierisches Lebensmittel liegt üblicherweise dann vor, wenn mehr als die Hälfte der Zutaten tierischen Ursprungs sind.

Phytosanitäre Zertifikate

Sofern Sie ein Pflanzengesundheitszeugnis (Phytosanitäre Zertifikate) für die Ausfuhr bzw. Wiederausfuhr benötigen, wenden Sie sich bitte an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum (TLLR) . Dieses auch zuständig bei der Einfuhr von sosntigen Bodenerzeugnissen (z.B. Bodenproben). Das Internetportal "pgz-online" dient der elektronischen Anmeldung.

Sonstige Exportzertifikate (z.B. “Health Certificate”)

Vom Zielland des Exportgeschäfts geforderte spezielle Exportzertifikate, zum Beispiel für nichttierische Lebensmittel, kosmetische Mittel, Wasch- und Reinigungsmittel, Tabakerzeugnisse oder Lebensmittelbedarfsgegenstände, können beiVeterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern beantragt werden.