02.10.2024
IHK Erfurt entlastet Mitgliedsunternehmen: Reduzierung des Grundbeitrages 2024 auf 70 Prozent festgeschrieben
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt setzt ein Signal für ihre Mitgliedsunternehmen: Die Vollversammlung hat kürzlich entschieden, die vorläufig auf 70 Prozent reduzierte Veranlagung des Grundbeitrags für das Jahr 2024 endgültig festzuschreiben. Damit wird auf die Erhebung der noch ausstehenden 30 Prozent verzichtet – eine direkte Entlastung für die Unternehmen der Region.
Im Dezember 2023 war zunächst eine vorläufige Reduzierung des Grundbeitrags beschlossen worden, um auf eventuelle konjunkturelle Unsicherheiten innerhalb des Jahres 2024 flexibel reagieren zu können. Prognosen hatten damals mit noch stärkeren negativen Entwicklungen gerechnet, die in Folge der Corona-Pandemie und einer möglichen Rezession erwartet wurden. Glücklicherweise haben sich diese Szenarien nicht bewahrheitet, sodass die IHK Erfurt nun endgültig auf die Erhebung der verbleibenden 30 Prozent für 2024 verzichtet.
„Es freut uns, dass wir unsere Mitglieder in unsicheren Zeiten mit dieser Entlastung von insgesamt rund zwei Millionen Euro unterstützen können. Mit dieser Entscheidung unterstreicht die IHK Erfurt ihr Ziel, nicht nur als Interessenvertretung, sondern auch als verantwortungsbewusster Partner der regionalen Wirtschaft zu agieren“, so IHK-Präsident Dieter Bauhaus.
Weitere Informationen zum Beitrag sind auf der Website der IHK Erfurt zu finden.