Vorsicht vor Betrugsmasche in der Gastronomie
Aktuell werden Gastronomiebetriebe von einem Unternehmen wegen fehlender Registrierung im LUCID-Verpackungsregister sowie fehlender Beteiligung an einem dualen System kostenpflichtig abgemahnt.
Sollten Sie eine Abmahnung im Zusammenhang mit dem VerpackG erhalten, raten wir Ihnen die vorgelegten Dokumente nicht voreilig zu unterschreiben. Prüfen Sie die Abmahnung und lassen Sie sich ggf. von einem Rechtanwalt oder der Fachabteilung der IHK Erfurt beraten.
Unabhängig von den immer wieder kursierenden Abmahnungen raten wir Ihnen, die Pflichten nach dem VerpackG zu erfüllen. Sofern Sie zur Registrierung verpflichtet sind, müssen Sie die Eintragung im Verpackungsregister unverzüglich umsetzten.
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen Frau Antje Welz (0361 3484-218 oder welz@erfurt.ihk.de) und Herr Wolfram Kuschke (0361 3484-206 oder kuschke@erfurt.ihk.de).