Meldepflicht für Registrierkassen
Ab dem 01.01.2025 müssen alle elektronischen Kassensysteme und Registrierkassen, die in Betrieben verwendet werden, dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden (bis spätestens 31.07.2025).
Wenn ein neues Kassensystem ab dem 01.07.2025 angeschafft wird, muss dieses innerhalb eines Monats dem Finanzamt mitgeteilt werden.
Die Mitteilung an das Finanzamt darf grundsätzlich nur elektronisch erfolgen. Hierzu dient das Programm "Mein ELSTER" oder alternative Software, die über eine ERiC Schnittstelle verfügt.
Die Übermittlungsmöglichkeit steht ab dem 01.01.2025 zur Verfügung.