Bildungsabschlüsse

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Personen, die im Ausland einen Berufsabschluss in einem staatlich anerkannten Beruf erworben haben, können dessen Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss feststellen lassen. Die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltsstatus spielen hierfür keine Rolle.

Ist eine Anerkennung Ihres Abschlusses überhaupt erforderlich?

Wichtige Infos hierzu, für Fachkräfte und Arbeitgeber, erhalten Sie auf dem Informationsportal der Bundesregierung “Anerkennung in Deutschland”.

Zuständigkeit der IHK und Erstberatung

Die Industrie- und Handelskammern sind zuständig für Anerkennungen (Gleichwertigkeitsprüfungen), die sich auf duale Ausbildungsberufe sowie Weiterbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen beziehen.
Die Gleichwertigkeitsprüfung übernimmt in unserem Auftrag die IHK FOSA (Foreign Skills Approval) mit Sitz in Nürnberg.
Bitte wenden Sie sich gern an uns, wenn Sie eine individuelle Erstberatung in Anspruch nehmen möchten. Unsere Mitarbeiter gehen mit Ihnen sämtliche Unterlagen durch und helfen bei der Bestimmung des deutschen Berufsabschlusses, mit dem der Vergleich vorgenommen werden soll.
Die Datenbank anabin gibt Ihnen einen umfangreichen Überblick, wie verschiedene ausländische Hochschulabschlüsse in Deutschland bewertet sind. Schauen Sie dazu das Erklärvideo an.

Vorteile der Gleichwertigkeitsprüfung

Wer seine beruflichen Qualifikationen bewerten lässt, hat eine Reihe von Vorteilen:
  • Mit dem von der IHK FOSA erteilten Bescheid halten Antragsteller ein offizielles und rechtssicheres Dokument in Händen, das bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikationen mit dem vergleichbaren deutschen Beruf ist
  • Der Bescheid erleichtert Arbeitgebern die Einschätzung der Qualifikationen des Bewerbers und verbessert die Chancen bei der Stellensuche
  • Ergibt die Prüfung eine vollständige Gleichwertigkeit zwischen dem ausländischen Berufsabschluss und dem entsprechenden deutschen Beruf, erfolgt eine rechtliche Gleichstellung mit dem deutschen Referenzberuf
  • Durch die detaillierte Auflistung vorhandener oder auch fehlender Qualifikationen im Bescheid wird eine gezielte Weiterbildung und Nachqualifizierung möglich.

Ablauf des Verfahrens

Sie reichen Ihre Unterlagen bei der IHK FOSA ein. Die IHK FOSA prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert Sie gegebenenfalls auf, weitere Unterlagen nachzureichen.
Sind alle Unterlagen vollständig, erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Nach Zahlung der fälligen Gebühr beginnt die IHK FOSA die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit einem deutschen Abschluss zu prüfen. Verglichen wird anhand Ihrer Unterlagen, ob zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem entsprechenden deutschen Beruf wesentliche Unterschiede vorliegen. Ist dies der Fall, beurteilt die IHK FOSA, ob die Unterschiede durch nachgewiesene Berufserfahrung oder auch weitere Befähigungsnachweise ausgeglichen werden.
Über das Ergebnis der Prüfung erteilt die IHK FOSA einen offiziellen und rechtssicheren Bescheid, in dem die vorhandenen sowie gegebenenfalls fehlenden Qualifikationen aufgelistet werden.

Notwendige Unterlagen

Diese Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt:
  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Tabellarische Auflistung der absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Berufstätigkeiten in deutscher Sprache
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass) in einfacher Kopie
  • Nachweis des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses in beglaubigter Kopie sowie übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Nachweise über relevante Berufserfahrung/Berufspraxis (z.B. Arbeitsbücher, Zeugnisse), i.d.R. in einfacher Kopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Sonstige Befähigungsnachweise (z.B. Bescheinigungen über berufliche Weiterbildungen, Umschulungen), i.d.R. in einfacher Kopie und übersetzt von einem im In- oder Ausland öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer
  • Nachweis der Erwerbsabsicht (z.B. Kopie Einreisevisum, Schriftverkehr mit potentiellen Arbeitgebern, Geschäftskonzept) - NICHT für Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz oder Personen mit Wohnsitz in Deutschland/EU/EWR/Schweiz, sofern keine besonderen Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit sprechen

Gebühren

Der Gebührenrahmen der IHK FOSA liegt zwischen € 100 bis 600. Die tatsächlichen Gebühren orientieren sich am jeweiligen Aufwand, der im Verfahren entsteht. Dieser kann je nach Beruf und Land sehr unterschiedlich sein.
Fehlen Unterlagen und wird glaubhaft versichert, dass diese unverschuldet nicht vorgelegt werden können, besteht laut § 14 BQFG die Möglichkeit, auch andere Verfahren wie Fachgespräche, Arbeitsproben, theoretische Prüfungen oder Gutachten anzuwenden. Möchte der Antragsteller ein solches Verfahren in Anspruch nehmen, entstehen dafür zusätzliche Kosten.
Das Verfahren muss nach § 6 Absatz 3 des BQFG innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein.
In bestimmten Fällen kann ein sog. Anerkennungszuschuss für die anfallenden Koten gewährt werden.