Aus- und Weiterbildung
Vorzeitige Beendigung von Ausbildungsverhältnissen
Hin und wieder werden Ausbildungsverhältnisse durch eine Kündigung oder im gegenseitigen Einvernehmen unter den Vertragspartnern vorzeitig beendet.
Folgendes ist dabei zu beachten:
- Während der Probezeit können beide Vertragspartner das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen beenden. Die Dauer Probezeit ist im Ausbildungsvertrag vereinbart und kann bis zu 4 Monaten betragen.
- Nach Ablauf der Probezeit können die Vertragspartner das Ausbildungsverhältnis nur noch kündigen, wenn ein wichtigem Grund vorliegt. Die Kündigung kann auch dann ohne Einhalten einer Kündigungsfrist erfolgen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Informationen zum Thema „Abmahnungen“.
- Der Auszubildende kann das Berufsausbildungsverhältnis darüber hinaus mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
- Die Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen ist jederzeit möglich.
Was Sie unbedingt noch beachten sollten:
- Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
- Bei einer Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist in jedem Fall der Kündigungsgrund anzugeben.
- Bei einer Kündigung durch den Ausbildenden ist das Kündigungsschreiben an die Eltern des Auszubildenden zu richten, solange dieser noch nicht volljährig ist.
- Der Betriebsrat ist vor der Kündigung zu hören.
- Die Abteilung Aus- und Weiterbildung der IHK Erfurt ist über jede Kündigung oder Auflösung eines Ausbildungsverhältnisses unverzüglich schriftlich zu informieren.
Weitere Auskünfte erteilt das Team Bildungsberatung IHK Erfurt (Tel.: 0361 34 84 160).