Aus- und Weiterbildung

Abmahnungen


Wenn eine Abmahnung auszusprechen ist, sollten die folgenden Punkte unbedingt beachtet werden.
Wer darf Abmahnungen aussprechen?
  • der Arbeitgeber
  • der kündigungsberechtigte (disziplinarische) Vorgesetzte
  • alle, die aufgrund ihrer Position im Unternehmen dazu befugt sind
Wie sollte eine Abmahnung erfolgen?
  • immer schriftlich an den Abzumahnenden
  • mit der aktuellen Datumsangabe
  • das Fehlverhalten, welches zur Abmahnung geführt hat, soll ausführlich beschrieben werden (Fehlverhalten mit Angabe des Datum und ggf. der Uhrzeit, Tatzustand ausführlich benennen und ggf. wiederholen, betroffene Personen auflisten)
  • Zeugen auflisten
Den Betroffenen auf die Folgen hinweisen!
  • bei Wiederholungen von gleichen Abmahngründen kann eine zweite Abmahnung erfolgen (das Verhalten wird nicht geduldet und ausdrücklich gerügt)
  • der Betroffene muss mit einer Lösung des Arbeitsvertrages rechnen

Tipp! Der Grund für die Abmahnung sollte in einem Gespräch mit dem Betroffenen zeitnah besprochen werden. Dabei müssen die Gründe des Fehlverhaltens ausführlich benannt werden. Dem Abzumahnenden muss zudem die Möglichkeit einzuräumen werden, das Fehlverhalten aus seiner Sicht zu erläutern. Erst nach dem Gespräch ist die Abmahnung auszuhändigen. Der Empfang (die Entgegennahme) sollte schriftlich bestätigt werden.