Steuern
- Ab dem 1. Januar 2020 müssen grundsätzlich alle Kassen mit einer sog. zertifizierten elektronischen Sicherheitseinrichtung (tSE) ausgestattet werden. Da es absehbar nicht möglich sein wird, dass die technischen Sicherheitseinrichtungen bis Ende des Jahres zur Verfügung stehen, wurde eine Verschiebung des Anwendungszeitpunkts beschlossen. Neuer Stichtag ist der 30. September 2020.
Steuerliche Anforderungen an Registrierkassen
Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung haben sich insbesondere seit 2018 erheblich verschärft. Grund dafür sind verschiedene Vorschriften, wie z. B. die sogenannte Kassenrichtlinie, das Kassengesetz und weitere Verordnungen. Wichtig sind vor allem folgende Vorgaben:
- Ab dem 1. Januar 2020 müssen grundsätzlich alle Kassen mit einer sog. zertifizierten elektronischen Sicherheitseinrichtung (tSE) ausgestattet werden. Da es absehbar nicht möglich sein wird, dass die technischen Sicherheitseinrichtungen bis Ende des Jahres zur Verfügung stehen, wurde eine Verschiebung des Anwendungszeitpunkts beschlossen. Neuer Stichtag ist der 30. September 2020.
- Ab dem 1. Januar 2020 gilt eine Belegausgabepflicht für elektronische Kassen. Sie verpflichtet die Unternehmen zur sofortigen Ausstellung eines Kassenbons.
- Hierdurch wird die seit 2018 nunmehr gesetzlich geregelte Einzelaufzeichnungspflicht ergänzt: Jeder Verkaufsvorgang muss detailliert im elektronischen System aufgezeichnet – ein sogenannter Z-Bon reicht nicht aus!
- 2018 wurde auch die sog. Kassennachschau eingeführt. Prüfer der Finanzverwaltung dürfen unangekündigt die Kassenbuchführung überprüfen und Zugriff auf die Kasse verlangen.
- Erforderlich ist außerdem eine Verfahrensdokumentation. Diese muss auch die Organisationsunterlagen zum eingesetzten Kassensystem, wie z.B. Kassenfabrikat, Seriennummer, Einsatzzeiten, Programmieranleitungen etc. enthalten.
Mehr über die steuerlichen Anforderungen an Registrierkassen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 202 KB) sowie unter “Weitere Informationen”.