Brexit

Ursprungszeugnisse und Carnets

Ursprungszeugnisse

Lieferungen nach Großbritannien
Für Warenlieferungen nach Großbritannien sind keine Ursprungszeugnisse notwendig.
Angabe UK/GB als Ursprungsland im Ursprungszeugnis
Als Ursprungsland für Waren aus dem Vereinigten Königreich (UK) ist seit dem 31. Januar 2020 grundsätzlich nur der nationale Ursprung "UK" oder "GB", aber nicht mehr "Europäische Union" (auch nicht ergänzend in Klammern) anzugeben.

Carnet A.T.A.

Die Ausstellung von Carnets für Großbritannien ist seit dem 1. Januar 2021 für folgende Fälle möglich:
  • Berufsausrüstung
  • Austellungen und Messen
  • Warenmuster
  • Wissenschaftliche Geräte
Carnets können für Waren, Passagiere und Gepäck in allen Häfen und Flughäfen abgefertigt werden, in denen Zolleinrichtungen zur Verfügung stehen. Informationen zu den Bestimmungen hat die britische Regierung unter Attending an inland border facility auf ihrer Website zusammengestellt.
Bei einer Einreise über den Port of Dover bzw. den Eurotunnel sowie über den Port of Holyhead (Wales) sind speziell anzulaufende Zollstellen in Großbritannien zu beachten – unterschiedlich je nach Ausfuhr und Einfuhr.
Alle Carnets, die über Nordirland in das Vereinigte Königreich ein- oder aus dem Vereinigten Königreich ausreisen, sollten in Nordirland abgestempelt werden.