EMAS
Ihre Kunden legen besonderen Wert auf Nachhaltigkeit? Sie möchten Ihrem Unternehmen die Möglichkeit sichern, sich über den Spitzenausgleich Teile der Strom- und Energiesteuer rückerstatten zu lassen bzw. aus anderen Gründen besonders umweltfreundliches Wirtschaften nachweisen? Oder ist Ihr Unternehmen von der Energieauditpflicht betroffen? Dann sind Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer richtig.
Die IHKs sind Registrierungsstellen für das europäische Umweltmanagementsystem nach dem "Eco Management and Audit Scheme", kurz EMAS. Unternehmen und andere Organisationen, die an EMAS teilnehmen, stellen nicht nur sicher, dass sie alle umweltrechtlichen Vorgaben einhalten. Sie verpflichten sich zudem, ihre Umweltleistung ständig und über die gesetzlichen Anforderungen hinaus zu verbessern. EMAS-Organisationen erstellen und veröffentlichen regelmäßig Umwelterklärungen, die zugelassene unabhängige Umweltgutachter für gültig erklären müssen, bevor unter der Adresse www.emas-register.de der Eintrag ins EMAS-Register erfolgt
Für Deutschland haben die IHKs und die Handwerkskammern die Aufgabe übernommen, die Anträge zu prüfen, die Registrierungen zu bestätigen und das EMAS-Register zu pflegen. Welche EMAS-Registrierungsstelle für Sie zuständig ist, erfahren Sie unter www.emas-register.de/emas-registrierungsstellen.
Direkt zu Ihrer IHK vor Ort gelangen Sie über den IHK-Finder.