Pressemitteilung
PM033: Bürokratieabbau dringend erforderlich
Entlastungen kaum zu spüren / IHK sammelt Beispiele aus der Unternehmenspraxis
Elbe-Weser-Raum (IHK). Die Wirtschaft im Elbe-Weser-Raum leidet unter einer Vielzahl von Dokumentations- und Informationspflichten. Das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV des Bundes geht in die richtige Richtung. Weitere Entlastungen müssen folgen. Die IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum sammelt dafür laufend Beispiele aus der Praxis.
Die Anzahl an Gesetzen, Verordnungen und Regelungen, die von Unternehmen beachtet und dessen Einhaltung aufwändig dokumentiert und abgelegt werden muss, bewegt sich seit Jahren auf einem hohen Niveau. Diese Bürokratiepflichten sorgen in den Unternehmen nicht nur für Aufwand und binden Personal, sondern hemmen auch Investitionen. „Deutschland steht sich mit den vielen Vorschriften und Verfahren selbst im Weg“, mahnt der Hauptgeschäftsführer der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum, Christoph von Speßhardt.
Die Politik – ganz gleich welcher Couleur – verspricht zwar, dagegen etwas zu tun. „Doch im Endeffekt spüren die Unternehmen davon bisher zu wenig“, so von Speßhardt. Einen neuen Anlauf unternimmt die Bundesregierung mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV, welches sich aktuell im Gesetzgebungsverfahren befindet. Das BEG IV sei ein Schritt in die richtige Richtung, so von Speßhardt. Die IHK-Organisation hatte sich mit vielen Hinweisen aus der Praxis in das Verfahren eingebracht. Die Liste der Vorschläge ist dabei oftmals länger als die Maßnahmen, die es letztlich ins Gesetz schaffen. „Wichtig ist, dass im Gesetzgebungsverfahren keine wesentlichen Entlastungsmaßnahmen rausfallen. Im Gegenteil: es müssten noch weitere reinkommen“, fordert der IHK-Hauptgeschäftsführer.
Nach dem Gesetz ist vor dem Gesetz
Jede Entlastung – und sei sie noch so klein – leistet einen Beitrag dazu, dass sich die Unternehmen stärker auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können und nicht durch Bürokratie ausgebremst werden. „Wir werden als IHK-Organisation immer wieder Beispiele für den Bürokratieabbau einbringen und uns für weitere Entlastungen stark machen“, versichert von Speßhardt.
Konkrete Beispiele aus der Unternehmenspraxis sind hierfür unerlässlich. Der IHK-Hauptgeschäftsführer setzt auf den Austausch mit den hiesigen Unternehmen. Betriebe aus dem Elbe-Weser-Raum können ihre Anregungen und Hinweise, wo sie Möglichkeiten für Vereinfachungen, Deregulierungen und Prozessbeschleunigungen sehen, der IHK über ein Online-Formular mitteilen: www.ihk.de/stade/belastung
Pressemitteilung Nr. 33
Stade, 22. April 2024
Stade, 22. April 2024